Author(s): |
Peter Schubert
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Medium: | journal article |
Language(s): | German |
Published in: | Mauerwerk, December 2002, n. 6, v. 6 |
Page(s): | 208-209 |
DOI: | 10.1002/dama.200200550 |
Abstract: |
Die Ausführung von Mauerwerk ist in DIN 1053-1 11.96 geregelt. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die Tragfähigkeit der Mauerwerkbauteile und die hervorragenden bauphysikalischen Eigenschaften uneingeschränkt erreicht werden. Diese Ausführungsregeln sind - bis aufwenige Ergänzungen - seit Jahrzehnten bekannt und können ohne Probleme eingehalten werden. Um so bedauerlicher ist es, wenn gelegentlich an Mauerwerkbauteilen oder Bauwerken erhebliche Ausführungsmängel festgestellt werden. Handelt es sich um eindeutige Verstöße gegen die technischen Regelwerke, so führen sie bei einem Rechtsstreit - je nach Ausmaß und Wirkung der Ausführungsmängel - zu einem Minderwert, in gravierenden Fällen zum Abriß und zur Neuerrichtung der betreffenden Bauteile. Da es sich um Ausführungsmängel handelt, sind der bauleitende Architekt und der Rohbauunternehmer in der Haftung. Sie sollten deshalb besonders daran interessiert sein, daß die Mauerwerkbauteile den technischen Regeln entsprechend ausgeführt werden. Nachfolgend werden unter Bezug auf ein aktuelles Beispiel die jeweilige mangelhafte und normgerechte Ausführung gegenübergestellt. |
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data sheet - Reference-ID
10014429 - Published on:
21/04/2004 - Last updated on:
14/08/2014