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Auteur(s):
Médium: article de revue
Langue(s): allemand
Publié dans: Mauerwerk, , n. 5, v. 12
Page(s): 265-272
DOI: 10.1002/dama.200800389
Abstrait:

Im Hinblick auf die Meseberger Beschlüsse [1] der Bundesregierung, die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) mehrfach zu verschärfen - erstmals 2009 um 30 % bis hin zur Absicht, in 2020 ohne fossile Brennstoffe im Neubaubereich auszukommen - kommen neue Herausforderungen auf die Bauwirtschaft und damit auch auf die Kalksandsteinindustrie zu. Wegen des seit Jahrzehnten eingeführten Kalksandstein-Bausystems mit der "KS-Funktionswand" schrecken höhere Anforderungen aber nicht, weil bereits heute praktisch jeder denkbare Wärmeschutz mit der Funktionswand realisierbar ist. Wichtiger ist, dass sich die vorgesehenen Maßnahmen für den Investor "rechnen" müssen. Ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit neuer Anforderungen muss auch zukünftig erforderlich bleiben. Nachteilig wirkt sich aus, dass Fördermaßnamen des Bundes überwiegend in die Anlagentechnik (und damit zu wesentlichen Teil en ins Ausland gehen [2]), während Innovationen der bautechnischen Seite bestenfalls indirekt belohnt werden. Hier wird deutlich, dass sich die seit Jahrzehnten eingeführte Praxis der Austauschbarkeit von bau- und anlagentechnischen Maßnahmen zur Energieeinsparung nachteilig auswirkt.

Energiesparender Wärmeschutz, Wärmespeicherung (Hitzeschutz), Tragfähigkeit und Schallschutz sind keine Widersprüche, wenn nach dem Prinzip der "KS-Funktionswand" gebaut wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass dieses Konstruktionsprinzip auf der hohen Rohdichte des tragenden KS-Mauerwerks basiert. Wettbewerber, die das Konstruktionsprinzip "Funktionswand" anwenden wollen, können die Summe der Vorteile, die sich aus einer hohen Rohdichte für Schallschutz, Brandschutz, Tragfähigkeit und Hitzeschutz ergeben, nicht ohne Weiteres erbringen.

Zur Wirtschaftlichkeit energiesparender Maßnahmen ist zu beachten, dass die nach Energieeinsparverordnung (EnEV) [3] zu verwendende Zielgröße "Primärenergiebedarf" (QP) kein Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist - ebenso wenig wie die im Sinne des Klimaschutzes geforderte Zielgröße "Minimierung von CO₂-Emissionen". Ausschlaggebend für jeden Investor und Mieter ist die Minimierung der Energiekosten, und die sind nur abhängig vom Endenergiebedarf (QE) und den Kosten für die jeweils eingesetzten Energieträger - also Öl, Gas, Strom etc. Die von der Bundesregierung angestrebte Reduktion von Treibhausgasen wird unter der Voraussetzung unterstützt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen wirtschaftlich sind. Zu diesem Aspekt sollen einige Hinweise gegeben werden, die sich auf Wohngebäude beschränken.

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  • Informations
    sur cette fiche
  • Reference-ID
    10043848
  • Publié(e) le:
    24.01.2009
  • Modifié(e) le:
    15.08.2014
 
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