Zum Weiterbau der U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte
Autor(en): |
Georg Breitsprecher
Jörg Seegers Helmut Haß |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bautechnik, September 2012, n. 9, v. 89 |
Seite(n): | 623-628 |
DOI: | 10.1002/bate.201201568 |
Abstrakt: |
Im März 2012 begann mit Herstellung der ersten Schlitzwände die Rohbauphase zum Weiterbau der U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte. Mit diesem U-Bahnbau erfolgt ein wichtiger Lückenschluss im Berliner Nahverkehrsnetz zwischen den derzeitigen Endhaltepunkten der U-Bahnlinien U5 am U-Bhf. Alexanderplatz und U55 am U-Bhf. Brandenburger Tor. Der neue Streckenabschnitt wird die Erreichbarkeit der für Touristen und Bürger gleichermaßen bedeutsamen Ziele rund um die Museumsinsel, entlang der Straße Unter den Linden und im Regierungsviertel maßgeblich verbessern und erstmalig eine direkte U-Bahn-Anbindung dieser Ziele an den Berliner Hauptbahnhof schaffen. Bauwerksreste und Gründungselemente vergangener Bauepochen, eng gestufte Sande, Zonen mit Geschiebemergel und Steinen sowie ein hoher Grundwasserstand von rund 3 m unter Gelände prägen den Untergrund im Bereich des Bauvorhabens. Diese eiszeitlich geprägten und für das Berliner Urstromtal typischen Baugrundverhältnisse stellen eine große Herausforderung für die Planung und Ausführung der Baugruben und der Tunnelvortriebe dar. Spree und Spreekanal beidseits der Museumsinsel sowie Bauwerke, historische Gründungen und das in Bau befindliche Humboldtforum müssen im Rahmen der Tunnelvortriebe unterfahren werden. Ferner sind die zuvor hergestellten, jedoch dann noch nicht gelenzten und noch nicht ausgehobenen Baugruben ebenso zu durchfahren wie auch Störungszonen im Bereich von zuvor zu bergenden Spundwänden und Ankern. |
Stichwörter: |
Baugrundvereisung Bodenvereisung eiszeitlich geprägter Untergrund hoher Grundwasserstand Schildvortrieb historische Holzpfahlgründung Ankerhindernisse
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
Bauwerke und Projekte
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Datenseite - Reference-ID
10067482 - Veröffentlicht am:
29.03.2013 - Geändert am:
13.08.2014