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Zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von Kranbahnen und Kranbahnunterstützungen - Begrenzung von Schwingungen

Auteur(s):
Médium: article de revue
Langue(s): allemand
Publié dans: Stahlbau, , n. 1, v. 75
Page(s): 21-29
DOI: 10.1002/stab.200610003
Abstrait:

Schwingungen von Kranbahnunterstützungen (z. B. Hallenrahmen) können durch Hubvorgänge und Fahrbewegungen ausgelöst werden. Die Begrenzung horizontaler Verschiebungen von Kranbahnunterstützungen zur "Vermeidung" störender Schwingungen, wie z. B. im Eurocode 3 Teil 6 angegeben, kann zu unwirtschaftlich großen Rahmenprofilen führen.

In diesem Beitrag werden die baudynamischen Zusammenhänge kurz vorgestellt, und es werden Vorgehensweisen zum Nachweis der Begrenzung von Schwingungen beschrieben. In vielen Fällen kann dabei mit geläufigen statischen Verfahren geprüft werden, ob eine Kranbahnunterstützung (z. B. ein Hallenrahmen) schwingungsgefährdet ist oder nicht.

Weiterhin wird auf den Zusammenhang zwischen dynamischen Belastungen und Schwingbeiwerten eingegangen. Schwingbeiwerte decken (mögliche) dynamische Beanspruchungen ab, zur Beurteilung der (tatsächlichen) Schwingungsgefährdung ist jedoch eine dynamische Berechnung erforderlich.

In einem Beispiel wird das Vorgehen zur Beurteilung der Schwingungsgefährdung eines Zweigelenkrahmens als Kranbahnunterstützung erläutert. Ein Überblick über aktuelle Vorschriften rundet diesen Beitrag ab.

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  • Informations
    sur cette fiche
  • Reference-ID
    10026116
  • Publié(e) le:
    19.11.2006
  • Modifié(e) le:
    15.08.2014
 
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