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Sonderfälle des Trittschallschutzes Teil 2: Treppensanierungen, Terrassen, Balkone, Estriche auf Gummischrotbahnen

Auteur(s):


Médium: article de revue
Langue(s): allemand
Publié dans: Bauphysik, , n. 6, v. 34
Page(s): 249-255
DOI: 10.1002/bapi.201200032
Abstrait:

Seit Jahrzehnten besteht bei der Planung von Gebäuden das Problem, dass der größte Teil der praktisch vorkommenden Konstruktionen, die Anforderungen an den Trittschallschutz unterliegen, mit dem Instrumentarium von DIN 4109:1989-11 "Schallschutz im Hochbau" rechnerisch nicht oder nicht wirtschaftlich nachweisbar ist. Auch der in Kürze neu erscheinende Entwurf zu DIN 4109 hat in dieser Beziehung nur unwesentliche Fortschritte gemacht. Im vorliegenden Aufsatz wird dargestellt, welche Parameter des Trittschallschutzes bei Nachweisen angesetzt werden können, wenn DIN 4109 hierzu keine Angaben macht. Darüber hinaus werden für spezielle Konstruktionen entsprechende Hinweise gegeben, bei deren rechnerischem Nachweis mit Einzahlangaben (z. B. Berechnungen des Norm-Trittschallpegels mit der bewerteten Trittschallminderung) unbefriedigende Ergebnisse aufgrund des Verlaufs der Trittschallminderung über der Frequenz gegeben sind. In Teil 1 wurden leichte, harte Beläge mit definierter Trittschalldämmung (Laminat, Parkett, Fliesen) und Trockenkonstruktionen (Trockenestriche und Trockenhohlraumböden sowie Terrassenbeläge) behandelt. Im vorliegenden 2. Teil wird insbesondere über die Sanierung von Treppen in Bezug auf den Trittschall- schutz, Balkone mit ihren besonderen Randbedingungen und speziell über Estriche auf Gummischrotbahnen unter besonderer Berücksichtigung der Zulassung derartiger Beläge berichtet.

Mots-clé:
DIN 4109
Disponible chez: Voir chez l'éditeur

Types d'ouvrages

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  • Informations
    sur cette fiche
  • Reference-ID
    10067428
  • Publié(e) le:
    29.03.2013
  • Modifié(e) le:
    30.09.2018
 
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