Selbstdichtung von Trennrissen in Arbeitsfugen
Auteur(s): |
U. Hornig
H. Meichsner H.-D. Wolf |
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Médium: | article de revue |
Langue(s): | allemand |
Publié dans: | Beton- und Stahlbetonbau, août 1998, n. 8, v. 93 |
Page(s): | 235-240 |
DOI: | 10.1002/best.199800430 |
Abstrait: |
Für ein Schweizer Tunnelprojekt sollte alternativ zum ursprünglich geplanten Einbau von Außenfugenbändern die Möglichkeit der Abdichtung unter Nutzung der Selbstdichtung untersucht werden. Dafür wurden an drei Probekörpern unter vorgegebenen Randbedingungen (0,3 mm konstante Rißbreite in der Arbeitsfuge, 0,25 bar Wasserdruck) Durchflußversuche durchgeführt. Die Arbeitsfugen waren vorher mit einer mineralischen Dichtungsschlämme beschichtet worden. Zu Vergleichszwecken wurde anschließend ein Prüfkörper mit einer gleichartigen, aber unbeschichteten Arbeitsfuge untersucht. Auf der Grundlage der natürlichen Verdunstungsbedingungen in einem Tunnel wurde ein Dichtheitskriterium abgeleitet. Danach gilt ein Riß als trocken, wenn die austretende Wassermenge für 1 m Rißlänge kleiner als 15,0 cmm³/h ist. Innerhalb der ersten drei Wochen nach der Wasserbeaufschlagung erfüllten alle Prüfkörper dieses Kriterium. Im Rahmen der Untersuchungen wurde nachgewiesen, daß geschalte und mit Dichtungsschlämme beschichtete gerissene Arbeitsfugen anfänglich wasserführend sind, sich aber unter der Einwirkung des durchstömenden Wassers bei einem Wasserdruck von 2,50 m Wassersäule in zwei bis drei Wochen selbst abdichten. Die Selbstdichtung trat auch bei der nicht beschichteten Arbeitsfuge ein. Der Anfangsdurchfluß ist aber deutlich größer als bei der beschichteten Arbeitsfuge. Die Beschichtung der Arbeitsfuge verminderte den Wasserdurchfluß bis zur Selbstdichtung der Arbeitsfuge verminderte den Wasserdurchfluß bis zur Selbstdichtung ganz erheblich. Trotz der erfolgreichen Versuche wurde aus Gründen, die nicht im Dichtungsprinzip liegen, von einer Anwendung zunächst abgesehen. |
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- Informations
sur cette fiche - Reference-ID
10038621 - Publié(e) le:
23.01.2009 - Modifié(e) le:
15.08.2014