Rissbreitenbegrenzung mit verzinkter Bewehrung
Auteur(s): |
Pia Neugebauer
Thomas Zedler Sophia Pohl Peter Mark |
---|---|
Médium: | article de revue |
Langue(s): | allemand |
Publié dans: | Beton- und Stahlbetonbau, mars 2015, n. 3, v. 110 |
Page(s): | 191-200 |
DOI: | 10.1002/best.201400085 |
Abstrait: |
Die für Bauteile aus Konstruktionsbeton nachzuweisende Begrenzung der Rissbreiten dient in der Regel vornehmlich dem Korrosionsschutz der Bewehrung und damit der Erhöhung der Dauerhaftigkeit. Ausführungsbeispiele von Ingenieurbauwerken aus jüngster Vergangenheit haben gezeigt, dass bei Anwendung des EC2 der Nachweis zur Rissbreitenbegrenzung häufig maßgebend für die Bemessung wird. Wird der Korrosionsschutz insofern durch den Einsatz verzinkter Bewehrung erreicht, könnten die daher rührenden Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung aus technischer Sicht eine Abminderung erfahren. Klaffende Risse sind jedoch in jedem Fall zu vermeiden. In der Literatur dokumentierte Untersuchungen zeigen hierzu, dass die für die Rissbreitenbegrenzung ausschlaggebende Verbundwirkung von feuerverzinkter und herkömmlicher Bewehrung nicht als gleichwertig beurteilt werden kann [1]. Eine allgemein gültige Quantifizierung des Unterschieds ist jedoch nicht vorzufinden. Vor diesem Hintergrund wurden von den Autoren eigene experimentelle Untersuchungen zur Verbundwirkung verzinkter Bewehrung durchgeführt, die in dem vorliegenden Beitrag vorgestellt werden. Über deren Auswertung wird im Anschluss ein praxistauglicher Ansatz entwickelt, der der rechnerischen Berücksichtigung verzinkter Bewehrung beim Nachweis der Rissbreitenbegrenzung dient. |
Mots-clé: |
Eurocode EC
|
Disponible chez: | Voir chez l'éditeur |
- Informations
sur cette fiche - Reference-ID
10071623 - Publié(e) le:
17.03.2015 - Modifié(e) le:
19.03.2015