Die neuen Stabilitätsnachweise im Stahlbau nach Eurocode 3
Auteur(s): |
J. Naumes
I. Strohmann D. Ungermann G. Sedlacek |
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Médium: | article de revue |
Langue(s): | allemand |
Publié dans: | Stahlbau, octobre 2008, n. 10, v. 77 |
Page(s): | 748-761 |
DOI: | 10.1002/stab.200810090 |
Abstrait: |
Stahlbauten sind Leichtbauten mit großen Vorteilen für die sthetik und die Nachhaltigkeit. Dieser Vorteil wird mit größerem Aufwand bei den Stabilitätsnachweisen erkauft. Im Eurocode 3 - Teil 1 "Entwurf und Berechnung von Stahlbauten - Grundregeln und Regeln für den Hochbau" sind die Stabilitätsregeln für Stabwerke, Plattenbeulen und Schalentragwerke zusammengestellt. Sie enthalten geometrische Ersatzimperfektionen für Nachweise nach Theorie 2. Ordnung oder Bemessungsformeln für Bauteilnachweise, die bereits Imperfektionen enthalten. Dieser Beitrag behandelt insbesondere die Konsistenz von Imperfektionsangaben und den Nachweisformeln für Bauteile. Eine solche Konsistenz besteht beim Knickstabnachweis, da die Knickformel mit einem Imperfektionsmodell abgeleitet wurde. Beim Biegedrillknicken, und Biegedrillknicken mit oder ohne Druckkraft und mit oder ohne zweiachsige Biegung ist aber die Konsistenz nicht ohne weiteres offensichtlich. Um die Situation zu klären, liefert der Beitrag einen Leitfaden für die Anwendung der sogenannten "Allgemeinen Methode" im Eurocode 3 - Teil 1-1, der es ermöglicht, die Biege- und Biegedrillknickfälle mit Druckkraft, einachsiger und zweiachsiger Biegung für beliebige Randbedingungen einfach nachzuweisen. Diese allgemeine Methode ist zuverlässigkeitsmäßig nach EN 1990 - Anhang D überprüft, und es werden Vergleiche mit Resultaten von Alternativmethoden im Eurococde 3 - Teil 1-1 angegeben. |
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- Informations
sur cette fiche - Reference-ID
10040866 - Publié(e) le:
23.01.2009 - Modifié(e) le:
15.08.2014