Ist die gerichtsfeste Baustellendokumentation eine Utopie? Ansprüche aus Bauablaufstörungen setzen konkrete Nachweise voraus
Auteur(s): |
Thomas Sindermann
Michael Mechnig |
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Médium: | article de revue |
Langue(s): | allemand |
Publié dans: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft, 2015, n. 1, v. 38 |
Page(s): | 12-14 |
Abstrait: |
Spätestens, wenn eine Baufirma vor Gericht versucht, Ansprüche wegen gestörten Bauablaufs oder Mehrvergütungsansprüche wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen geltend zu machen, wird den Teilnehmern nicht selten schmerzlich bewusst: Dokumentation spielt eine entscheidende Rolle. Das OLG Köln (Urteil vom 28.01.2014 - 24 U 199/12) etwa hat im Januar 2014 unter Bezugnahme auf Grundsatzentscheidungen des BGH aus den Jahren 1986, 2002 und 2005 vor Augen geführt, welche Maßstäbe die Rechtsprechung an die Darlegung von Ansprüchen aus Bauablaufstörungen stellt. Neben der "adäquat-kausalen Nachweisführung" und einer "bauablaufbezogenen Darstellung" wird auch der "Baustellendokumentation" eine zentrale Bedeutung beigemessen. Eine unzureichende Dokumentation geht regelmäßig zu Lasten des Auftragnehmers. |
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