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Médium: article de revue
Langue(s): allemand
Publié dans: Bautechnik, , n. 8, v. 93
Page(s): 584-590
DOI: 10.1002/bate.201600052
Abstrait:

Im Brandfall müssen im Regelfall zwei voneinander unabhängige Rettungswege für die Flüchtenden zur Verfügung stehen. Die brandschutztechnische Ausbildung dieser Wege wird in den entsprechenden Landesbauordnungen geregelt. In diesem Artikel werden hierzu einige wichtige Details näher erläutert. Unter anderem sind nicht alle auf dem Markt angebotenen Rettungssysteme, wie z. B. fest installierte Leitern, als baulicher Rettungsweg geeignet.

Der zweite Rettungsweg führt im Wohnungsbau üblicherweise über die Rettungsgeräte der Feuerwehr. Je nach Einsatzstrategie und vorhandenem Equipment setzt sie hierzu unterschiedliche Geräte ein. Nach den Einsatzberichten der Berliner Feuerwehr aus den Jahren 2012/13 wurden auch häufiger verqualmte Treppenräume zur Rettung von Personen genutzt. Um die Flüchtenden vor den toxischen Brandrauchgasen zu schützen, kamen bei diesen Rettungsaktionen Fluchthauben zum Einsatz oder eine temporäre Rauchfreiheit wurde durch Überdruckbelüfter erzeugt.

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  • Informations
    sur cette fiche
  • Reference-ID
    10073671
  • Publié(e) le:
    02.10.2016
  • Modifié(e) le:
    02.10.2016
 
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