Sanierung der Balduinbrücke Koblenz
Die Balduinbrücke aus dem Jahre 1429 ist die älteste Brücke der Stadt Koblenz. Nach einer wechselvollen Geschichte mit zahlreichen baulichen Veränderungen, einer Sprengung im zweiten Weltkrieg und dem Wiederaufbau danach, wurde die neu gestaltete Balduinbrücke in ihrer heutigen Form 1975 endgültig fertig gestellt.
Die Gesamtlänge des Brückenzuges beträgt 475 m. Die Bogenbrücke überspannt die Mosel mit sechs Gewölben auf der Altstädter Seite, drei Gewölben auf Lützeler Seite und einer Spannbetonbrücke im Mittelteil. Hinzu kommen drei Gewölbe als Brückenrampe bis hin zu Burgstraße. Darüber hinaus verbindet die so genannte Nordrampe als Spannbetonbauwerk die Flussbrücke mit den Lützeler Straßen. Die Verkehrsbedeutung der denkmalgeschützten Balduinbrücke ist für die Stadt eminent hoch. Rund 19.000 Fahrzeuge befahren die Brücke täglich, dazu kommen zigtausende Fußgänger und Radfahrer.
Im Zuge der regelmäßigen Bauwerksprüfungen wurden an allen Teilen des Bauwerks erhebliche Schäden festgestellt. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens, insbesondere beim Schwerverkehr, aber auch durch Umwelteinflüsse, Schädigungen durch Tausalz sowie durch normalen Materialverschleiß ist die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit des Bauwerks nachhaltig beeinträchtigt. Deshalb muss umfassend saniert werden; die Sanierungsphase dauert voraussichtlich bis Oktober 2014. Wesentlicher Bestandteil der Bauarbeiten sind die Abdichtung gegen eindringende Nässe, die Ertüchtigung der Gewölbebereiche sowie die Erneuerung der Geh- und Radwege.
Die Firma Teupe & Söhne Gerüstbau GmbH, NL Rheinland, Dormagen, erhielt den Auftrag für die Einrüstung der Brückenpfeiler sowie die Konstruktion und Errichtung einer 2,50 m breiten, barrierefreien Behelfsbrücke für den öffentlichen Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) über die gesamte Länge des Brückenzuges. Die Behelfsbrücke besteht aus 3 Teilbereichen (Altstädter Seite, Spannbetonbrücke und Lützeler Seite) und ist einschließlich Brückenlagern konzipiert. Im technischen Büro Teupe wurde die Behelfsbrücke gemäß DIN-Fachbericht 101 konstruiert und berechnet. Für die technische Bearbeitung, statische Berechnung mit Ausführungszeichnungen gemäß ZTV-Ing sowie die Werkstattzeichnungen standen insgesamt nur drei Wochen zur Verfügung, so dass die Stahlbaufertigung im Hause Teupe parallel zur technischen Bearbeitung erfolgen musste.
Im Bereich Altstädter Seite mit einer Länge von 246,00 m erfolgte die Gründung der Behelfsbrücke mittels aufwendiger Kernbohrungen auf den vorhandenen Pfeilervorlagen der Bogenbrücke. Die max. Spannweite beträgt hier 26,80 m. Die Konstruktion wurde aus Stahlträgern gefertigt, für die insgesamt ca. 200 t Stahl verbaut wurden. Die einzelnen Brückenelemente von bis zu 27 m Länge und 20 t Gewicht wurden vorgefertigt und per Schwertransport aus den Teupe-Werkstätten angeliefert. Um den extrem engen Zeitplan einzuhalten, musste die Brücke in mehreren Nächten zwischen 22 und 5 Uhr voll gesperrt werden. Pro Sperrpause wurden zwei Überbauteile eingehoben und montiert.
Im Bereich der Spannbetonbrücke wurde unterhalb des Kragarmes auf einer Länge von ca. 100,00 m ein objektbezogen konzipiertes Spezial-Hängegerüst für den öffentlichen Verkehr errichtet. Im Bereich der Lützeler Seite mit einer Länge von 60,00 m erfolgte die Montage der Brückenelemente auf Betonfundamenten mit Stahlstütztürmen. Hierfür wurde Stahl mit einem Gesamtgewicht von ca. 100 t verbaut. Aufgrund des schlechten Untergrundes durfte nur im Abstand von mindestens 5,00 m von der Mosel entfernt gegründet werden. Das bedeutete eine besondere statische und bauliche Herausforderung, die durch Kragarme und Stahlträgerunterkonstruktionen im Bereich der Pfeiler 8+9 bewältigt wurde. Das Einheben der Brückenelemente erfolgte ebenfalls nachts. In diesem Bereich ist die Brücke aufgrund des Gefälles als behindertengerechte Rampe mit Ruhepodesten konstruiert.
Die Ausführung aller Arbeiten und der Aufbau der gesamten Behelfsbrücke wurde im 24 h-Betrieb mehrschichtig innerhalb von 20 Arbeitstagen realisiert.
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08.10.2013 - Geändert am:
03.03.2023