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Planung von WU Bauwerken – AQUIS PLAZA Aachen

Mit Veröffentlichung der DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (allgemein WU-Richtlinie) im Jahr 2003 wurde die Abdichtung von wasserbelasteten Betonbauwerken als eine planerische Aufgabe definiert und festgelegt.

Nach mehr als zehn Jahren Anwendungspraxis hat sich dieser grundsätzliche Ansatz bisher nur teilweise durchgesetzt. In der Regel sind Zuständig- und Verantwortlichkeiten zwischen den Baubeteiligten ungenügend geregelt. Wesentliche Aufgaben der fachgerechten Abdichtungsplanung werden häufig dem ausführenden Betonbauer überlassen. Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Arbeitsfugenabdichtungen.

Die Summe der Kosten für eine ordnungsgemäße Abdichtung betragen meist nur unter einem Prozent der gesamten Baukosten und spielen daher bei der Objektplanung eher eine untergeordnete Rolle. Es wird dabei aber zu häufig außer Acht gelassen, dass eine mangelhafte Abdichtung Folgeschäden verursachen kann, die die ursprünglichen Baukosten um ein Vielfaches übersteigen können. Auch die Vielzahl der verschiedenen Abdichtungssysteme und Produkte machen Auswahl, Planung und Ausschreibung eines spezifischen Konzeptes für eine gegebene Bauaufgabe für den verantwortlichen Planer äußerst schwierig. Vielfach operiert man immer noch unter der Prämisse, dass WU-Beton ein eigenständiger Werkstoff ist, den man nur entsprechend beim Betonlieferanten ordert. Hierbei wird gerne übersehen, dass erst durch die Summe der planerischen und ausführungstechnischen Maßnahmen ein Betonbauwerk mit hohem Wassereindringwiderstandent stehen kann. Selbst bei einer sorgfältig geplanten Abdichtung werden während der Ausführungsphase nicht allzu selten problematische Kompromisse durch Produktsubstitutionen und Systemvermischungen eingegangen.

Gerade bei der Substitution von Arbeitsfugenabdichtungen geht man so vor, dass allein das Vorliegen eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) nach WU-Richtlinie als Nachweis der Gleichwertigkeit angenommen wird. Dass dies nicht der Fall sein kann, ergibt sich schon allein aus den produktspezifischen Unterschieden, wie z.B.

  • Wirkungsweise und Wirksamkeit (Sperr-, Verbund-, Quell- oder Kombiabdichtung)
  • Anwendungsbereich (hydraulisches Gefälle, Wasserwechselzone, Nutzungsklasse)
  • Verarbeitungsvorrausetzungen (Bewehrungsführung, Schalungsart, Wetter)
  • Zeitpunkt des Einbaus (vor oder nach der Betonage)
  • Zeit bis zur Beanspruchung (sofort oder nach Einsetzen von Quell- und / oder Versinterungsprozessen)
  • Erhalt der Funktionsfähigkeit auch bei längeren Betonierpausen (vorzeitiges Quellen)
  • Erforderliche Randbedingungen
  • Dauerhaftigkeit
  • Anforderungen an die Qualifikation des Ausführenden

um nur einige relevante Merkmale aufzulisten.

Je komplexer die Bauaufgabe, desto schwieriger wird es, ein in sich geschlossenes Fugensystem zu planen und umzusetzen.

Durch den hohen Kostendruck weichen ausführende Bauunternehmer gerne auf die im wahrsten Sinne des Wortes billigste am Markt befindliche Variante aus. Dies geschieht oft in Unkenntnis der Folgen auf das abdichtungstechnische Gesamtkonzept (soweit vorhanden) und eine erforderliche inhaltliche Bewertung eines zur Substitution vorliegenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis findet so gut wie nie statt.

Selbst wenn bestimmte Produkte augenscheinlich eins-zu-eins ausgetauscht werden könnten, ist ein Auftreten von unerwarteten Problemen nicht auszuschließen. Wurde zum Beispiel mit einem polymerbeschichteten Fugenblech geplant und dieses dann aufgrund einer angenommen Gleichwertigkeit durch ein Fugenblech mit bitumenhaltiger Haftbeschichtung substituiert, kann der Bitumenanteil zu einem Schnittstellenkonflikt beim Übergang an Dehnfugenbänder führen, die in der Regel nicht bitumenverträglich sind. Ist ein solches Fugenblech an ein bereits verbautes Fugenband anzuschließen, dann muss ein neues Übergangsdetail geplant und umgesetzt werden.

In der Hektik des Tagesgeschäfts können und werden solche Detailpunkte oft übersehen. Es entstehen unwägbare Risiken und Schwierigkeiten bei der Verantwortung von entstehenden Mängeln.

Abhilfe schafft hier die Beauftragung eines abdichtungstechnischen Fachplaners, der ein Objekt von der Planung bis zur Fertigstellung betreut. Auch wenn sich mittlerweile mehrere bundesweit agierende Unternehmen auf eine solche Dienstleistung spezialisiert haben, werden Projekte zum größten Teil immer noch ohne Fachplanung umgesetzt und enden daher nicht allzu selten als Rechtsstreit vor Gericht.

Bei dem im Bau befindlichen 290 Millionen Euro Großprojekt "Aquis Plaza" der ECE in Aachen, setzte der Generalunternehmer Ed. Züblin AG auf die Unterstützung durch die FRANK Gruppe. Mit einer Nutzfläche von rund 29.200 m² mussten allein für die Gründungsbauteile dieses Einkaufszentrums mehrerer Kilometer druckwasserbelasteter Betonfugen geplant und umgesetzt werden. In Abstimmung mit der Arbeitsvorbereitung wurde durch das Leiblfinger Unternehmen ein Fugenkonzept erarbeitet und durch das Ingenieurteam der Firma FRANK plantechnisch und zeichnerisch umgesetzt. Nicht nur die geometrischen und räumlichen Herausforderungen machten dieses Projekt einzigartig, auch die Tatsache, dass Trog- und Rampenbauwerke im Zufahrtsbereich nach ZTV-ING Regelwerk zu planen, auszuführen und an die nach WU-Richtlinie geplanten Bauteile anzuschließen waren, führte zu vielen notwendigen Sonderlösungen.

Mit den Produktlinien Stremaflex® und Fradiflex® hatte der Branchenprimus für beide Regelwerke die entsprechende technische Lösung verfügbar.

Kritische Bereiche der Gründungsbauteile erhielten hierbei eine redundante Abdichtung, bestehend aus den Fradiflex® Systemblechen als Primärabdichtung und einer parallelen Verlegung von Intec® Injektionsschläuchen als Sekundärabdichtung im Haveriefall. Um eine gezielte Verpressung von Einzelabschnitten gewährleisten zu können, ist es bei einer solch komplexen Bauaufgabe zwingend notwendig, dass die einzelnen Verpresskreise und die Lage der verbauten Injektionsstellen genauestens kartiert sind. Hierzu wurden entsprechende Einbau- und Verlegepläne angefertigt. Aufgrund der vielschichtigen Gliederung der Fundamente und Bodenplatten erarbeitete und lieferte FRANK als führender Hersteller von Arbeitsfugenabdichtungen maßgeschneiderte Detaillösungen mit den Verlegeplänen. Die besonderen statischen Herausforderungen an die Bauteile machten auch bei den Fugen der Umfassungswände viele Sonderdetails notwendig.

Ungewöhnliche Lasteinleitungen in die teilweise ca. sechs Meter hohen Filigranwände erforderten zusätzlich zur abdichtenden Funktion eine Schubverzahnung der Fugen.

Aufgrund der Anordnung von Stützenbewehrung in den Stoßbereichen der Filigranwände konnte die Abdichtung dieser Fugen nur mit dem patentierten Fradiflex® System umgesetzt werden. Im Gegensatz zu allen anderen am Markt befindlichen Fugenblechsystemen findet die Befestigung der der Fradiflex® Elemente nur im Fuß- und Kopfbereich statt. Die sonst übliche durchgehende Befestigung an der Filigranwandaußenschale ist nicht notwendig und ermöglichte den Einbau einer Fugenabdichtung im Bewehrungskorb.

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Referenzen

Aachen, Städteregion Aachen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (2015)

Bauwerkskategorien

  • Über diese
    Datenseite
  • Product-ID
    7183
  • Veröffentlicht am:
    03.09.2014
  • Geändert am:
    13.06.2022