Neue baubetriebswirtschaftliche Verfahren zur Ermittlung der Höhe der AGK bei Mehrvergütungsansprüchen nach § 2 Abs. 5 und 6 sowie § 6 Abs. 6 VOB/B - Teil 1
Autor(en): |
Ivan C̆adez̆
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bautechnik, März 2015, n. 3, v. 92 |
Seite(n): | 196-200 |
DOI: | 10.1002/bate.201400101 |
Abstrakt: |
Insbesondere bei Behinderungsansprüchen nach der VOB/B gibt es in der Fachliteratur bezüglich der Berücksichtigung der Höhe der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) keine einheitliche Meinungsbildung; ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass komplexe juristische, kostentheoretische und baubetriebswirtschaftliche Anforderungen zu berücksichtigen sind. Nachdem die baubetriebswirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Lösungsansatz bereits in [1, 2] beschrieben wurden, wird nun in diesem Beitrag dargestellt, wie diese Erkenntnisse in zwei neue ganzheitliche baubetriebswirtschaftliche Verfahren zur Ermittlung der Höhe der AGK bei Mehrvergütungsansprüchen - das Herstellkosten/Zeiteinheit-Verfahren (Verhältnis-Verfahren) und das Kapazitätsauslastungs-Verfahren - überführt werden können. Ergebnis dieser Betrachtung ist, dass AGK entgegen der bisherigen Praxis bei Mehrvergütungsansprüchen ohne zusätzlichen Bauzeitanspruch nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B nicht mehr vergütet werden sollten. Dagegen werden, vereinfachend betrachtet, die AGK bei Mehrvergütungsansprüchen mit zusätzlichem Bauzeitanspruch nach § 6 Abs. 6 VOB/B im Ergebnis über das Verhältnis des zusätzlichen vertraglichen Bauzeitanspruchs zur vertraglichen Soll-Bauzeit - unter Beachtung von Korrekturfaktoren - berücksichtigt. |
Stichwörter: |
VOB/B Mehrvergütungsanspruch allgemeine Geschäftskosten Baubehinderung Herstellkosten/Bauzeit-Verfahren Kapazitätsauslastungs-Verfahren bauleistungsbezogener Ansatz bauzeitbezogener Ansatz
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
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Datenseite - Reference-ID
10071635 - Veröffentlicht am:
17.03.2015 - Geändert am:
04.10.2016