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Nachrechnung der Donaubrücke Ingolstadt (BAB A9) bis zur Stufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie

Autor(en):



Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Beton- und Stahlbetonbau, , n. 9, v. 108
Seite(n): 603-619
DOI: 10.1002/best.201300045
Abstrakt:

Im Mai 2011 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die "Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" (Nachrechnungsrichtlinie) bekannt gegeben. Unmittelbar darauf wurden in Bayern im Rahmen einer Pilotprojektphase verschiedene Straßenbrücken unter Zugrundelegung dieser Richtlinie nachgerechnet - darunter auch die Donaubrücke bei Ingolstadt im Zuge der BAB A9. Bei der Nachrechnung dieser 1976 errichteten Spannbetonbrücke mit Hohlkastenquerschnitt zeigten sich nach Stufe 1 und auch noch nach Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie erhebliche rechnerische Defizite vor allem im Bereich des Anschlusses der Druckgurte in den Stützbereichen an die Stege. Durch die kombinierte Anwendung von physikalisch nichtlinearen Rechenverfahren und ergänzenden Bauwerksuntersuchungen konnten in Stufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie letztlich alle Nachweise ohne Einschränkungen erbracht und daher auf verkehrsbeschränkende oder Verstärkungsmaßnahmen verzichtet werden. Im Rahmen des Beitrags werden die Vorgehensweise und die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen zusammengefasst. Abschließend werden die an der Donaubrücke Ingolstadt gewonnenen Erkenntnisse mit Ergebnissen eines aktuellen Forschungsvorhabens verglichen, das sich mit der systematischen Analyse von bisher durchgeführten Nachrechnungen von Massivbrücken befasst.

Stichwörter:
Brücken Rissbildung nichtlineares Berechnungsverfahren Bemessung Spannbeton Nachrechnung
Verfügbar bei: Siehe Verlag

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    Datenseite
  • Reference-ID
    10069225
  • Veröffentlicht am:
    14.12.2013
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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