Kopplung von GZ 1B und GZ 1C beim Nachweis von Stützmauervernagelungen nach DIN 1054:2005
Autor(en): |
Peter Kudella
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bautechnik, Dezember 2005, n. 12, v. 82 |
Seite(n): | 912-922 |
DOI: | 10.1002/bate.200590254 |
Abstrakt: |
Böschungsvernagelungen sind "konstruktive Böschungssicherungen" nach §12.4 der neu eingeführten DIN 1054:2005. Der Standsicherheitsnachweis erfolgt nach den Regeln des GZ (Grenzzustand) 1C. Gewichtsstützmauern hingegen sind Flachgründungen, die gemäß §7 nach GZ 1B nachzuweisen sind. Wie soll nun mit Stützkonstruktionen verfahren werden, bei denen eine Stützwand und Bodennägel zusammenwirken, wie z. B. bei der nachträglichen Vernagelung nicht ausreichend standsicherer historischer Stützkonstruktionen? Es wird eine im Sinne der neuen Normung konsistente Vorgehensweise vorgeschlagen, bei der die Resttragfähigkeit der Stützwand berücksichtigt werden kann. |
Stichwörter: |
Böschungen Gleitsicherheit Stützmauern Bruchmechanismus Nagelkopfplatten Ersatzgewichtswand Bodenkörper Nachweise Ziehkräfte Grundbruchsicherheit historisches Mauerwerk Vernagelungen Stützpfeiler
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
- Über diese
Datenseite - Reference-ID
10025558 - Veröffentlicht am:
19.11.2006 - Geändert am:
15.08.2014