Allgemeine Informationen
Status: | in Nutzung |
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Bauweise / Bautyp
Funktion / Nutzung: |
Autobahn |
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Lage / Ort
Technische Daten
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Auszug aus der Wikipedia
Die Bundesautobahn 48 (Abkürzung: BAB 48) – Kurzform: Autobahn 48 (Abkürzung: A 48) – verbindet die Autobahnen A 1, A 61 und A 3 und ist in ihrer gesamten Länge Teil der Europastraße 44.
Verlauf
Die A 48 führt vom Autobahndreieck Vulkaneifel nach Nordosten und verbindet dann Koblenz mit dem Dreieck Dernbach, wo die Bundesautobahn 3, die Deutschland in Richtung Nordwest–Südost von der niederländischen zur österreichischen Grenze durchquert, erreicht wird. Den Rhein überquert die A 48 bei Koblenz mit der Bendorfer Brücke.
Planungsgeschichte und Bau
Der mit Wirkung ab 1. Januar 1975 als A 48 gewidmete Straßenzug sollte von Daun (A 1) über Mayen, Koblenz (A 61), Höhr-Grenzhausen – Ransbach-Baumbach (A 3), Westerburg, Wetzlar (A 45), Gießen (B 49 und A 5), Alsfeld nach Hattenbach (A 7) führen.
Abschnitt Mesenich – Ehrang – Föhren (Nordumfahrung Trier)
Die Planung für die Nordumfahrung Trier stammt aus den 1960er Jahren. Der Anfang der 1970er Jahre aufgestellte Plan zum Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah einen Abschnitt unter der internen Bezeichnung „Autobahn 74“ von Luxemburg über Trier, Koblenz, Wetzlar und Gießen zum Reiskirchener Dreieck vor.
Der Abschnitt Luxemburg – Trier – Mesenich – Ehrang – Föhren war 1975 zwar weiterhin als Bundesautobahnneubau vorgesehen, jedoch nicht unter der Bezeichnung als A 48. Die Strecke Daun – Trier war ausschließlicher Bestandteil des Streckenzuges der A 1.
Im Netzplan vom 1. Januar 1976 war die Fortführung der A 48 von Daun über Trier nach Saarbrücken anstelle der A 1 vorgesehen, die von Köln aus am Dreieck Daun/Vulkaneifel enden sollte. Die Nordumfahrung Trier war damit auch im Januar 1976 noch nicht unter der Bezeichnung A 48 geplant.
Dies änderte sich wenige Monate später mit dem Bedarfsplan des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976. Die Nordumfahrung Trier war nunmehr als Bestandteil der A 48 enthalten. Die Strecke Daun – Saarbrücken war ausschließlich als A 1 bezeichnet.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 verblieb die Nordumfahrung Trier als Teil der A 48 im Bedarfsplan. Zwischen Föhren und Daun war nunmehr die Doppelbezeichnung A 1/A 48 enthalten. Der Lückenschluss zwischen Trier und der A 1 bei Schweich mit 10 Kilometern Länge war im Bedarfsplan dieses Gesetzes nur in der Stufe II enthalten. Erst 1984 und 1987 wurden Teilabschnitte zwischen Ehrang und der Bundesgrenze fertiggestellt.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen vom 21. April 1986 (BGBl. 1986, Teil I, S. 557) enthielt im Bedarfsplan die Strecke zwischen Trier-Ehrang und der A 1 weder im vordringlichen Bedarf, noch als weitere Planung.
Im Bedarfsplan des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 war die Nordumfahrung Trier unter der Bezeichnung A 48 wieder im Bedarfsplan als weiterer Bedarf enthalten.
Nach der Neuorganisation der Autobahnnummerierungen Anfang der 1990er Jahre wurde dieser Teil der A 48 von der luxemburgischen Grenze bis nach Trier zur A 64 umbenannt.
Der Bedarfsplan des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004 enthielt die Nordumfahrung Trier unter der neuen Bezeichnung als A 64 zwar weiterhin, jedoch als weiterer Bedarf mit festgestellt hohem ökologischen Risiko.
Abschnitt Trier – Koblenz – Dernbach
Bereits am Ende der 1930er Jahre war im Gesamtnetz der Reichsautobahnen eine Autobahnverbindung zwischen der Linie Köln – Frankfurt am Main (heute: A 3) und der Linie Köln – Trier – Landstuhl vorgesehen, die der heute zwischen dem AD Vulkaneifel und dem AD Dernbach realisierten Strecke im Wesentlichen entspricht. Sie erhielt die Betriebsstrecken-Nummer 53. Der Bau der Autobahn wurde noch auf den Abschnitten Wittlich – Kaisersesch und Koblenz (B 9) – Dernbacher Dreieck in Angriff genommen, so dass bis zur vollständigen Einstellung der Arbeiten infolge des Zweiten Weltkriegs umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt, 27 Brückenbauwerke fertiggestellt und weitere 17 begonnen und 13,6 km Betonfahrbahn einbahnig befahrbar waren.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden 1954 zunächst die Arbeiten zur Fertigstellung der Strecke zwischen Koblenz und dem Dernbacher Dreieck wieder aufgenommen. Dabei wurde in der Nähe von Koblenz-Bubenheim die Trassierung leicht modifiziert, so dass die dort bereits fertiggestellten Brücken keine Verwendung fanden und teilweise als Relikte des Reichsautobahnbaus bis heute erhalten sind.
Zwischen Wittlich und Kaisersesch wurden die Baumaßnahmen ab Mitte der 1950er Jahre fortgesetzt, jedoch lediglich zur Herstellung einer Bundesstraße, die die Nummer 408 erhielt. Die Fertigstellung der in einzelnen Abschnitten in Angriff genommenen Strecke zog sich bis in die zweite Hälfte der 1960er Jahre. 1967 wurde dieser Abschnitt zur Autobahn aufgestuft. In den Jahren 1968 bis 1970 vollzog sich der Lückenschluss zwischen Koblenz und Kaisersesch. Zudem wurde die Strecke Wittlich – Kaisersesch 1970 durchgehend zweibahnig befahrbar.
Der Anfang der 1970er Jahre aufgestellte Plan zum Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah erstmals unter der internen Bezeichnung „Autobahn 74“ einen Streckenzug von Luxemburg über Trier, Koblenz, Wetzlar und Gießen zum Reiskirchener Dreieck vor.
Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck Moseltal und Wittlich wurde schließlich in den Jahren 1973 und 1975 in zwei Teilabschnitten dem Verkehr übergeben.
Da die Strecke zwischen dem Autobahndreieck Moseltal und der Anschlussstelle Daun die gemeinsame Trasse der A 1 und der A 48 darstellte, wurden beide Autobahnen entsprechend auf den Verkehrsschildern dieses Abschnitts ausgewiesen. Heute ist dieser Abschnitt ausschließlich als A 1 gewidmet.
Abschnitt Höhr-Grenzhausen – Wetzlar – Reiskirchen
Auch die Planungen für die Strecke zwischen der heutigen A 3 und dem Raum Gießen reichen bis zum Ende der 1930er Jahre zurück. Die als Betriebsstrecke Nr. 56 bezeichnete Trasse war zwischen Limburg an der Lahn und der Betriebsstrecke Nr. 55 Dortmund – Gießen im Raum Wetzlar angedacht, wobei die Linie Dortmund-Gießen nördlich um Gießen zur heutigen A 5 Hattenbacher Dreieck – Frankfurt (Main) geführt werden sollte. Zum Bau der Strecke kam es bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr.
Erst Mitte der 1960er Jahre finden sich in Kartenplanungen einer Verbindung zwischen Koblenz und Gießen wieder. Zunächst wurde an die Vorkriegsplanung angeknüpft und eine Linie von Girod bzw. Kleinholbach bei Montabaur (A 3) über Hundsangen, Thalheim, Frickhofen, Lahr, Barig-Selbenhausen, Löhnberg, Bissenberg, Oberbiel, Wetzlar, Krofdorf-Gleiberg, Großen-Buseck nach Reiskirchen vorgesehen.
Bereits Ende der 1960er Jahre wurde diese Streckenführung zugunsten einer Linie Höhr-Grenzhausen bzw. Hilgert – Oberhaid (A 3) – Selters – Arnshöfen – Langenhahn – Hergenroth bei Westerburg – Irmtraut – Probbach – Löhnberg – Bissenberg – Wetzlar – Krofdorf-Gleiberg – Großen-Buseck – Reiskirchen aufgegeben. Der Anfang der 1970er Jahre aufgestellte Plan zum Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 umfasste unter der internen Bezeichnung „Autobahn 74“ auch diesen Streckenabschnitt.
1971 wurde das großzügig angelegte Wetzlarer Kreuz dem Verkehr übergeben. In den Jahren 1975 und 1981 wurden noch drei Teilabschnitte zwischen der AS Wettenberg und dem Reiskirchener Dreieck fertiggestellt. Die restliche Strecke blieb unvollendet. Mit dem Zweiten Gesetz vom 25. August 1980 zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (BGBl. 1980, Teil I, S. 1614) war die Strecke Koblenz – Wetzlar als A 48 nicht mehr im Bedarfsplan enthalten. Stattdessen war der Neubau einer Bundesstraße auf der Linie Mogendorf (A 3) – Rothenbach (Bundesstraße 255) – Westerburg – Langendernbach – Waldbrunn (Westerwald) – Weilburg mit Anbindung an die B 49 vorgesehen, allerdings nur in Stufe II. Die B 49 sollte zwischen Wetzlar und Limburg an der Lahn nunmehr vierstreifig ausgebaut werden (Stufe I). Zwischen der AS Aßlar und Wetzlar-Dalheim sollte die A 48 an die B 49 angebunden werden. Zwischen dem Wetzlarer Kreuz und der AS Wettenberg/Biebertal war der Bau der A 48 weiterhin geplant, jedoch nur in Stufe II eingeordnet.
Das Dritte Gesetz vom 21. April 1986 zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (BGBl. 1986, Teil I, S. 557) brachte noch weitreichendere Einschnitte in die Planungen: Der Bundesstraßenneubau zwischen Rothenbach und Weilburg wurde gestrichen, übrig blieb als weitere Planung lediglich die Strecke Mogendorf – Rothenbach mit Anbindung an die B 255. Der vierstreifige Ausbau zwischen Wetzlar und Limburg an der Lahn war nicht mehr im vordringlichen Bedarf, sondern nur noch als weitere Planung enthalten. Die Anbindung der A 48 von Aßlar an die B 49 bei Wetzlar-Dalheim war ersatzlos entfallen. Zwischen dem Wetzlarer Kreuz und Wettenberg war nur noch der einbahnige Neubau vorgesehen. Die Strecke AS Aßlar bis zum Reiskirchener Dreieck wurde zur A 480 umgewidmet.
Im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 wurden wieder Überlegungen für eine derartige Autobahnverbindung (Westerwaldautobahn) laut. Insbesondere die FDP in Rheinland-Pfalz und zugleich Koalitionspartner der SPD forderte den Bau der A 48. Im Bundesverkehrswegeplan wurde die A 48 jedoch nur mit der Variante Mogendorf (A 3) – Siegen (A 45) (50,5 km) sowie im Weiteren Bedarf mit festgestelltem hohem ökologischen Risiko eingestellt. Gegen den Bau der Autobahn, die über Hachenburg und Betzdorf verlaufen sollte, regte sich sofort Widerstand in der Region.
Das Land Hessen treibt stattdessen den vierstreifigen Ausbau der B 49 zwischen Wetzlar und Limburg an der Lahn weiter voran.
Abschnitt Reiskirchener Dreieck – Hattenbacher Dreieck
Die Planungen zur Autobahnverbindung der Hansestädte mit Frankfurt und Basel (HaFraBa) in den 1920er Jahren sahen zunächst eine Streckenführung von Kassel über Marburg nach Gießen vor. Die Nationalsozialisten modifizierten die Planung. Bereits 1935 war die Strecke in der heutigen Führung zum Bau freigegeben. 1938 erfolgte die Fertigstellung.
Während in dem Anfang der 1970er Jahre aufgestellten Plan zum Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 noch dieser Abschnitt als „Autobahn 10“ (Hamburg – Basel) bezeichnet war, änderte sich dies mit der neuen Netzplanung, die mit Wirkung zum 1. Januar 1975 Geltung erlangte. Hiernach war für die A 5 eine neue Streckenführung von Bremen nach Gießen vorgesehen. Der Abschnitt zwischen dem Reiskirchener Dreieck und dem Dreieck Hattenbach wurde Teil der A 48 und entsprechend ausgewiesen.
War im Zweiten Gesetz vom 25. August 1980 zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (BGBl. 1980, Teil I, S. 1614) die Strecke noch als A 48 gewidmet, so enthielt das Dritte Gesetz vom 21. April 1986 zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (BGBl. 1986, Teil I, S. 557) diesen Abschnitt als A 5. Dies stand im Kontext mit der Aufgabe der Autobahnplanungen zwischen Koblenz und Wetzlar (A 48) und Bremen – Gießen (A 5), die bereits mit dem Zweiten Änderungsgesetz im Jahre 1980 erfolgt waren.
Ausbauzustand
Der Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Dernbach und Bendorf/Neuwied ist wie die restliche Autobahn auch pro Richtung ursprünglich zweistreifig mit Standstreifen gebaut worden, jedoch später dreistreifig ummarkiert worden (außer im Bereich der Ausfahrt Höhr-Grenzhausen), jedoch zum größten Teil ohne einen neuen Standstreifen hinzuzufügen. In bestimmten Abständen gibt es daher Nothaltebuchten, und einige Parkplätze haben aufgrund dieser Begebenheit auch keinen Beschleunigungsstreifen und sind nur durch ein Stoppschild von der Hauptfahrbahn getrennt (siehe Bild).
Text übernommen vom Wikipedia-Artikel "Bundesautobahn 48" und überarbeitet am 22. Juli 2019 unter der Lizenz CC-BY-SA 4.0 International.
Beteiligte
Derzeit sind keine Informationen zu beteiligten Firmen oder Personen verfügbar.
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10000282 - Veröffentlicht am:
20.04.2003 - Geändert am:
02.09.2023