Zulassung für verstärkte Filigran-EV-Gitterträger für Fertigteilplatten
Die bauaufsichtliche Zulassung Z-15.1-147 für verstärkte Filigran-EV-Gitterträger ermöglicht für Deckenstärken von ca. 24 bis 44 cm Montagestützweiten von ca. 6 m (Bild 1). Hierzu wurde die Anwendung von 18–30 cm hohen Gitterträgern mit 16 mm Obergurt und Diagonalendurchmesser 9 mm mit Gitterträgerabständen bis zu 10 cm zugelassen.
Die Tragfähigkeit und damit die mögliche Montagestützweite von vorgefertigten Elementdeckenplatten wird durch die verwendeten Gitterträger bestimmt. Hohe Gitterträger mit großen Obergurtquerschnitten gewährleisten hohe Biegetragfähigkeiten. Andererseits steigt mit der Gitterträgerhöhe die Knicklänge der Diagonalen. Dadurch reduziert sich die Querkrafttragfähigkeit der Konstruktion. Nach den bisher gültigen Zulassungen für Gitterträger mit Diagonalendurchmessern von 5–7 mm reduziert sich die zulässige Querkrafttragfähigkeit bei Vergrößerung der Gitterträgerhöhe von 20 cm auf 30 cm auf fast 30 %. Dadurch vermindert sich auch die zulässige Montagestützweite. An der RWTH Aachen wurden in Bauteilversuchen an einbetonierten Filigran-EV-Gitterträgern mit 9 mm dicken Diagonalen die Momenten- und Querkraftwiderstände (Bild 2) sowie effektive Biegesteifigkeiten ermittelt. Die Querkraftragfähigkeit bleibt für den Gitterträgertyp EV-06 9 16 mit Untergurt-, Diagonalen- und Obergurtdurchmesser von 6 mm, 9 mm und 16 mm bis zur Trägerhöhe von 30 cm konstant. Für Trägerhöhen ab 18 cm wurde in der Zulassung eine zulässige Querkraft von 7,7 kN/Träger (γ = 1,0) festgelegt. Auch die seitliche Aussteifung des gedrückten Gitterträgerobergurtes durch die starken Diagonalen war erhöht. Dadurch wurden ansteigende Momententragfähigkeiten bis Gitterträgerhöhen von 30 cm nachgewiesen und in der Zulassung festgelegt. Auch die effektiven Biegesteifigkeiten nehmen mit der Trägerhöhe zu. Dadurch kann die rechnerische Durchbiegung entsprechend der Zulassung auf 1 cm begrenzt werden. Aus dem Nachweis der Tragsicherheit und aus der Durchbiegungsbegrenzung ergeben sich die zugelassenen Montagestützweiten.
Zur Ausnutzung der in Bild 1 aufgezeigten Werte wurden in der Zulassung die Randbedingungen der durchgeführten Versuche sowie der zugehörigen Auswertung festgelegt:
– Die Plattendicke beträgt mindestens 5 cm.
– Es gelten für die Gitterträger gesondert festgelegte Schweißpunktfestigkeiten.
– Es sind mindestens zwei Gitterträger je Fertigteilplatte anzuordnen.
– Es ist eine Mindestzugbewehrung in der Fertigteilplatte einzubauen.
– Die Mindestbetondruckfestigkeit der Fertigteilplatte beträgt fck = 25 N/mm².
Mit bisher zugelassenen Gitterträgern für Elementdecken waren bei dicken Decken die Montagestützweiten stark begrenzt. Entweder war die Tragfähigkeit der hohen Gitterträger wegen zu schwacher Diagonalen reduziert oder die Systeme waren in ihrer Bauhöhe auf 18 cm und damit in ihrer Momententragfähigkeit begrenzt. Mit den optimierten Filigran-EV-Gitterträgern sind bei dicken Decken Montagestützweiten von Elementdeckenplatten ausführbar, die bisher nicht möglich waren. Dadurch eröffnen sich für die Bauausführung neue Möglichkeiten.
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3606 - Veröffentlicht am:
30.04.2012 - Geändert am:
03.03.2020