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Doppelschubdorn: höhere Festigkeit durch Duplex-Edelstahl

Die Deutsche Kahneisen Gesellschaft mbH (DKG) hat die Zulassung der JORDAHL®-Doppelschubdorne ergänzt (Z-15.7-237) und bietet den Dorn JDSD(Q) 120 HF mit 50 % erhöhter Stahltragfähigkeit an. Neu in der Produktpalette ist der Doppelschubdorn JDSD(Q) 90 HF. Planern steht so eine umfangreichere Auswahl an Produkten für die übertragung von Querkräften zwischen Betonteilen zur Verfügung.

Der JORDAHL®-Doppelschubdorn JDSD(Q) 120 HF wird aus einem Duplex-Edelstahl der Festigkeitsklasse S690 hergestellt. Er bietet eine bis zu 50 % höhere Stahltragfähigkeit, die aus einer Erhöhung der Nennstreckgrenze von 460 N/mm² auf 690 N/mm² resultiert. Der Doppelschubdorn JDSD (Q) 90 HF (hochfest) ergänzt das Produktsortiment und ist bis zu einer Fugenbreite von 60 mm einsetzbar. JORDAHL®-Doppelschubdorne sind eine zweiteilige Querkraftverbindung, bestehend aus dem Dornelement und der Hülse (Gleitrohr). Um die Dehnungen im Bauteil zu gewährleisten, kann sich das Dornpaar in der Hülse bewegen. Die DKG bietet JORDAHL®-Doppelschubdorne für Bewegungen in Längs- oder Querrichtung als JDSD und für Bewegungen in Längs- und Querrichtung als JDSDQ an. JORDAHL®-Doppelschubdorne sind aufgrund der biegesteifen Konstruktion hochbelastbar. Sie lassen sich nur gering verformen und bewirken damit keine Sprengwirkung im Beton. Ausgewählte Edelstahlwerkstoffe gewährleisten eine lange Lebensdauer. Die passenden JORDAHL®-Brandschutzmanschetten sind für alle Fugenbreiten verfügbar. In Kombination erfüllen JORDAHL®-Doppelschubdorne die brandschutztechnischen Anforderungen der Klassifizierung F90. Um Bemessungen kostengünstig, termingerecht und effektiv zu erstellen, bietet die DKG Planern eine kostenlose Bemessungssoftware zum statischen Nachweis von Doppelschubdornen an. Die intuitiv bedienbare Software hilft, den optimalen Doppelschubdorn JDSD zu ermitteln. Die Bemessung beruht auf der bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-15.7-237.

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    Datenseite
  • Product-ID
    3582
  • Veröffentlicht am:
    30.04.2012
  • Geändert am:
    16.01.2017