Mediendatei Nr. 226384
Verarbeiterschulung ist Pflicht
Anbieter von Wärmedämmverbundsystemen sind gesetzlich verpflichtet, Verarbeiter turnusmäßig zu schulen. Das gilt beispielsweise für den korrekten Zuschnitt der Holzfaserplatten und ihre Anordnung an der Fassade wie für die Applikation des Putzsystems.
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