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Was tun, wenn der Staatsanwalt auf die Baustelle kommt?

Autor(en):

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 9, v. 38
Seite(n): 03.Sep
Abstrakt:

Selbstverständlich sind Sie ein rechtschaffener Bauunternehmer. Der mittelständische Familienbetrieb ist gewissenhaft geführt, die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand und die Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt. Auf Ihren Baustellen geht es ordentlich zu, die Abläufe sind strukturiert und der Bauleiter ein besonders Gründlicher "vom alten Schlag". Und trotzdem steht eines Tages plötzlich der Staatsanwalt in der Tür, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl liegt im Briefkasten oder ein Bußgeldbescheid wird zugestellt. Die These "das kann mir nie passieren" ist heutzutage ein leichtfertiger Umgang mit dem Thema "Bauen und Strafrecht". Das Paragrafendickicht ist inzwischen so unübersichtlich - allein die Unfallverhütungsvorschriften ein Buch mit sieben Siegeln - da ist inzwischen kaum mehr ein Bauunternehmen gefeit davor, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Der UBB stellt Beispiele vor, gibt Einblicke in die Rollen der Beteiligten und Tipps, wie man sich in derartigen Fällen am besten verhält, um den Flurschaden möglichst gering zu halten.

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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10072179
  • Veröffentlicht am:
    28.09.2015
  • Geändert am:
    29.09.2015
 
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