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Von der Bauproduktenrichtlinie zur Bauproduktenverordnung

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Mauerwerk, , n. 2, v. 16
Seite(n): 89-92
DOI: 10.1002/dama.201200530
Abstrakt:

Im Juli 2013 wird die neue europäische Bauproduktenverordnung in Kraft treten. Sie löst die Bauproduktenrichtlinie ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie, die eine Umsetzung durch nationale Gesetze erforderte, sichert nun die Rechtsform der Verordnung die unmittelbare und gleiche Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen in allen Mitgliedstaaten. Damit erfolgt die CE-Kennzeichnung europaweit nach einheitlichen Vorgaben. Im deutschen Bauproduktengesetz ist damit im Wesentlichen nur noch zu regeln, welche Stellen die im europäischen Recht vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen haben.

Stichwörter:
CE-Kennzeichnungen von Bauprodukten Bauproduktengesetz Europäisches Bauproduktenrecht
Verfügbar bei: Siehe Verlag
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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10067054
  • Veröffentlicht am:
    05.09.2012
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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