Von der Bauproduktenrichtlinie zur Bauproduktenverordnung
Autor(en): |
Bernhard Schneider
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Mauerwerk, April 2012, n. 2, v. 16 |
Seite(n): | 89-92 |
DOI: | 10.1002/dama.201200530 |
Abstrakt: |
Im Juli 2013 wird die neue europäische Bauproduktenverordnung in Kraft treten. Sie löst die Bauproduktenrichtlinie ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie, die eine Umsetzung durch nationale Gesetze erforderte, sichert nun die Rechtsform der Verordnung die unmittelbare und gleiche Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen in allen Mitgliedstaaten. Damit erfolgt die CE-Kennzeichnung europaweit nach einheitlichen Vorgaben. Im deutschen Bauproduktengesetz ist damit im Wesentlichen nur noch zu regeln, welche Stellen die im europäischen Recht vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen haben. |
Stichwörter: |
CE-Kennzeichnungen von Bauprodukten Bauproduktengesetz Europäisches Bauproduktenrecht
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
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Datenseite - Reference-ID
10067054 - Veröffentlicht am:
05.09.2012 - Geändert am:
13.08.2014