Von Bauarten und Bauprodukten
Gedanken und Erfahrungen aus der Praxis planender und prüfender Ingenieure
Autor(en): |
Halim Khbeis
(INGENIEURGRUPPE BAUEN Besselstraße 16 68219 Mannheim)
Axel Bißwurm (INGENIEURGRUPPE BAUEN Besselstraße 16 68219 Mannheim) Daniel Neumer (INGENIEURGRUPPE BAUEN Besselstraße 16 68219 Mannheim) Alexander Rausch (INGENIEURGRUPPE BAUEN Leuschnerdamm 13 10999 Berlin) Michael Weber (INGENIEURGRUPPE BAUEN Besselstraße 16 68219 Mannheim) |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Beton- und Stahlbetonbau, Januar 2020, n. 1, v. 115 |
Seite(n): | 87-98 |
DOI: | 10.1002/best.202000058 |
Abstrakt: |
Für ein sicheres Bauwerk sind geeignete, national oder europäisch geregelte Bauprodukte erforderlich. Nationale Zusatzanforderungen an europäisch geregelte Bauprodukte zur Erzielung eines gewünschten Zuverlässigkeitsniveaus wurden als nicht europarechtskonform bewertet. Die Bauwerkssicherheit wird über Bauwerksanforderungen, konkretisiert durch Technische Baubestimmungen, definiert. Bei CE‐gekennzeichneten Bauprodukten kann nicht mehr unmittelbar von einer umfänglichen Eignung ausgegangen werden, da nicht alle wesentlichen Merkmale, die für die Einhaltung der Bauwerksanforderungen erforderlich sind, erklärt sein müssen. Hieraus folgt ein Verantwortungsübergang auf Planer und Ausführende. Abweichungen von der Regel sind nicht selten oder können erforderlich sein. Ergänzt um allgemeine Gedanken zur Bauwerkssicherheit soll der Umgang mit Bauarten und Bauprodukten bei Abweichungen aus Sicht von Planern und Prüfingenieuren im Neubau und bei bestehender Bausubstanz mit Beispielen beschrieben werden. |
- Über diese
Datenseite - Reference-ID
10763368 - Veröffentlicht am:
23.03.2024 - Geändert am:
23.03.2024