Vergütung geänderter Leistungen nach dem neuen Bauvertragsrecht nach BGB – Untersuchungen zur Akzeptanz der neuen Regelungen und zur Höhe/Emuneration of modified services according to the new building contract law based on German Civil Code – Research into the acceptance of the new statutory rules and the remuneration level
Autor(en): |
Wulf Himmel
Alexander Malkwitz Christoph Surmann Christian Geiger |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bauingenieur, Juni 2020, n. 6, v. 95 |
Seite(n): | 194-200 |
DOI: | 10.37544/0005-6650-2020-06-38 |
Abstrakt: |
Anfang 2018 wurden Regelungen zum Bauvertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen, die sich erheblich von denen der VOB/B unterscheiden. Nach dem Gesetz haben sich Auftraggeber und Auftragnehmer innerhalb einer bestimmten Frist über die Höhe der Vergütung geänderter Leistung zu einigen. Es wurde der Begriff der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ eingeführt. Mithilfe einer Umfrage untersuchten die Verfasser die Akzeptanz der neuen gesetzlichen Regelungen. Dabei zeigte sich, dass diese Regelungen überwiegend positiv beurteilt werden. Das System der Bildung des Preises für die geänderten Leistungen nach dem Konzept der „tatsächlich erforderliche Kosten“ wurde untersucht. Demnach gleicht er dem Wettbewerbspreis, der wegen nicht optimaler Faktorallokation mit einem Zuschlag versehen ist. Weiter wurden mit einer Umfrage die Ansichten zur Ermittlung von Abschreibungen und zu Nachunternehmerkosten als etwaige Bestandteile der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ untersucht, um darauf basierend Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Hinsichtlich der Abschreibungen bietet sich die Verwendung der Baugeräteliste (BGL) an. Was die Nachunternehmerkosten angeht, ist eine vertragsspezifische Vereinbarung notwendig. |
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Datenseite - Reference-ID
10553757 - Veröffentlicht am:
21.01.2021 - Geändert am:
19.02.2021