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Ein Vergleich der nationalen Berechnungsvorschriften zur Gesamtenergieeffizienz und deren Realverbrauch anhand von 14 Bürogebäuden in Luxemburg, Deutschland, Belgien, der Schweiz und in Frankreich

Autor(en):


Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Bauphysik, , n. 3, v. 38
Seite(n): 157-165
DOI: 10.1002/bapi.201610017
Abstrakt:

Die EU-Mitgliedsstaaten sind gemäß den Richtlinien 2002/91/EG und 2010/31/EU verpflichtet, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden abhängig von ihrer Art der Nutzung zu ermitteln und in einem Energiepass zu belegen. Die Ausgestaltung der Details des Berechnungsverfahrens und der Grenzwerte obliegt den Mitgliedsstaaten, denen man damit einen nationalen Entscheidungsspielraum zugesteht.

Für 14 bestehende einfache kleinere Bürogebäude ohne Lüftung und Klimatisierung wurden die Berechnungen der Gesamtenergieeffizienz nach den jeweiligen Berechnungsmethoden durchgeführt und mit dem gemessenen realen Verbrauch verglichen. Die Abweichungen zwischen der berechneten Endenergie und dem tatsächlichen Verbrauch betragen zwar bis über 100 % beim einzelnen Objekt, aber nur ca. + 28 % im Mittel bei der Heizenergie und nur wenige Prozent beim Strom, allerdings unter Annahme eines geschätzten Stromverbrauchs für die Büroausstattung. Die Abweichungen bei der Heizenergie und beim Strom können als gut bezeichnet werden.

Stichwörter:
Endenergieverbrauch EN 13790 Primärenergiekennwert EN 15603 Gesamt-Energiebedarf
Verfügbar bei: Siehe Verlag
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    Datenseite
  • Reference-ID
    10073214
  • Veröffentlicht am:
    27.06.2016
  • Geändert am:
    27.06.2016
 
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