Über die schwindende Preisbindung der HOAI/About the Regression of HOAI’s Fixed Tariffs
Autor(en): |
D. Mattern
S. Latosk F. Ulbrich |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bauingenieur, September 2020, n. 9, v. 95 |
Seite(n): | 318-324 |
DOI: | 10.37544/0005-6650-2020-09-44 |
Abstrakt: |
Am 4. Juli 2019 setzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die nicht enden wollende Geschichte über die Unwirksamkeit beziehungsweise die weitere Anwendbarkeit des Mindest- und Höchstpreisrechts der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Gang. Dieser stellte einen Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen die Dienstleistungsrichtlinie durch die Beibehaltung der verbindlichen Honorare für Planungsleistungen der HOAI fest. Die Konsequenzen des Urteils im deutschen Rechtsraum werden differenziert beurteilt. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die für die Praxis relevante Frage, ob das Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure tatsächlich bindet oder nicht. Hierzu existieren nunmehr eine Vielzahl von Entscheidungen der Landes- und Oberlandesgerichte, die die aufgeworfenen Fragen nicht nur in Nuancen, sondern vom Grundsatz her unterschiedlich beantworten. Dies verunsichert den Markt. Der folgende Beitrag gibt einen Rückblick auf die Entscheidung des EuGH, den bisherigen Diskurs in Literatur und Rechtsprechung und die jüngsten Aktivitäten des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dieser Thematik. Zudem wollen die Autoren Hilfestellung geben, wie Architekten und Ingenieure mit der derzeitigen Rechtsunsicherheit bei Honorarvereinbarungen umgehen sollten. Der Beitrag schließt mit einem kurzen Ausblick auf die aktuellen Reformbestrebungen des nationalen Gesetzgebers. |
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Datenseite - Reference-ID
10553776 - Veröffentlicht am:
21.01.2021 - Geändert am:
19.02.2021