Stand der Wissenschaft zum Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau
Autor(en): |
Björn Kampmeier
Stefan Winter |
---|---|
Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bautechnik, Juni 2015, n. 6, v. 92 |
Seite(n): | 432-440 |
DOI: | 10.1002/bate.201500037 |
Abstrakt: |
Mit der Muster-Holzbaurichtlinie 2004 (M-HFHHolzR) wurde die Möglichkeit geschaffen, Gebäude in Holz bis zu einer Höhe des obersten Geschossfußbodens von 13 m in Holz zu errichten. Die Richtlinie ist in den meisten Bundesländern zwischenzeitlich bauaufsichtlich eingeführt. In der Richtlinie wird allerdings gefordert, dass die hölzernen Tragglieder mit einer nicht brennbaren Bekleidung geschützt werden, die mindestens 60 Minuten lang eine Entzündung des Holzes verhindert. Die Richtlinie beschränkt sich zudem auf die Holztafelbauweise, bei der die Hohlräume vollständig mit nicht brennbarer Wärmedämmung gefüllt sein müssen sowie auf Brettstapeldecken. An der Fassade ist der Einsatz von Holz durch die bauaufsichtliche Anforderung "schwer entflammbar" ohne begründete Abweichung nicht möglich. Die in den letzten Jahren errichteten mehrgeschossigen Holzbauten weisen häufig erhebliche Abweichungen von diesen Anforderungen auf. Zudem zeigte sich in der baulichen Umsetzung, dass vor allen Dingen die Führung von Installationen und die Ausbildung von Bauteilanschlüssen zu Problemen führten. In dieser Veröffentlichung werden die wesentlichen Untersuchungen zu diesem Themenfeld aus den letzten Jahren zusammengefasst und Hinweise auf weiterführende Literatur gegeben. Dies betrifft die Optimierung und Reduzierung der Brandschutzbekleidung, die Verwendung brennbarer Dämmstoffe und massiver Holzbauelemente, die Führung von Installationen und die Ausbildung von Bauteilanschlüssen. |
Stichwörter: |
Brandversuch Brandschutzbekleidung brennbare Wärmedämmung Muster-Holzbaurichtlinie mehrgeschossige Holzbauten Holzmassivbauweisen Brandrisikoanalyse
|
Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
- Über diese
Datenseite - Reference-ID
10071924 - Veröffentlicht am:
03.07.2015 - Geändert am:
03.07.2015