Der späte Zwang als unterschätzter - aber maßgebender - Lastfall für die Bemessung
Autor(en): |
Andreas Meier
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Beton- und Stahlbetonbau, April 2012, n. 4, v. 107 |
Seite(n): | 216-224 |
DOI: | 10.1002/best.201100085 |
Abstrakt: |
Die Bemessung von Stahlbetongründungsplatten erfolgt in der Praxis "quasi traditionell" oftmals lediglich für den Lastfall abfließende Hydratationswärme. Dabei werden in der statischen Berechnung bei der Ermittlung der erforderlichen Bewehrungsmenge zur Begrenzung der Rissbreite Annahmen und Vereinfachungen getroffen, die sich in der späteren Errichtung und Lebenszeit des Bauwerkes aber nicht wie angenommen darstellen. Eine Ursache, die zu einem Zeitpunkt oft deutlich nach Erstellung des Bauwerkes rissauslösend werden kann, ist der Lastfall später Zwang. Ziel des Beitrages ist es jedoch nicht, grundsätzlich zur Bemessung von Stahlbetongründungsplatten für den Lastfall später Zwang aufzufordern, sondern die Umgebungs- und Entstehungsbedingungen solcher Bauteile präziser in der statischen Berechnung zu erfassen. Hierzu werden im Folgenden einige Hinweise gegeben. |
Stichwörter: |
Dauerhaftigkeit Temperatur WU-Beton Gründungsplatten Hydratationswärme Platten Risse Riss Hydratation Bemessung Kriechen Rissgefahr Schwinden Tiefgarage Wasserundurchlässige Bauwerke Zwang
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Datenseite - Reference-ID
10066900 - Veröffentlicht am:
05.09.2012 - Geändert am:
13.08.2014