Sonderfälle des Trittschallschutzes Teil 1: Laminat- und Parkettböden, Trockenböden und Terrassenbeläge
Autor(en): |
Elmar Sälzer
Jürgen Maack Thomas Möck |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bauphysik, Oktober 2012, n. 5, v. 34 |
Seite(n): | 223-228 |
DOI: | 10.1002/bapi.201200022 |
Abstrakt: |
Seit Jahrzehnten besteht bei der Planung von Gebäuden das Problem, dass der größte Teil der praktisch vorkommenden Konstruktionen, die Anforderungen an den Trittschallschutz unterliegen, mit dem Instrumentarium von DIN 4109:1989-11 "Schallschutz im Hochbau" rechnerisch nicht oder nicht wirtschaftlich nachweisbar ist. Auch der in Kürze neu erscheinende Entwurf zu DIN 4109 hat in dieser Beziehung nur unwesentliche Fortschritte gemacht. Im vorliegenden Aufsatz wird dargestellt, welche Parameter des Trittschallschutzes bei Nachweisen angesetzt werden können, wenn DIN 4109 hierzu keine Angaben macht. Darüber hinaus werden für spezielle Konstruktionen entsprechende Hinweise gegeben, bei deren rechnerischem Nachweis mit Einzahlangaben (z. B. Berechnungen des Norm-Trittschallpegels mit der bewerteten Trittschallminderung) unbefriedigende Ergebnisse aufgrund des Verlaufs der Trittschallminderung über der Frequenz gegeben sind. Es werden leichte, harte Beläge mit definierter Trittschalldämmung (Laminat, Parkett, Fliesen) und Trockenkonstruktionen (Trockenestriche und Trockenhohlraumböden sowie Terrassenbeläge) behandelt. Es ist vorgesehen, über die trittschalltechnische Sanierung von Treppen, den Trittschallschutz von Balkonen und über den Trittschallschutz von Standard-Doppel- und Hohlböden in einem zweiten Aufsatz zu berichten. |
Stichwörter: |
DIN 4109 VDI 4100 Trittschallminderung Normtrittschallpegel Fliesenbelag Trockenestrich Laminatboden Natursteinbelag Parkett Hohlraumboden
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
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Datenseite - Reference-ID
10067445 - Veröffentlicht am:
29.03.2013 - Geändert am:
13.08.2014