Scheinunternehmer, bloßer Rechnungssteller oder echte Firma?
Medium: | Fachartikel |
---|---|
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft, Mai 2013, n. 5, v. 36 |
Seite(n): | 19 |
Abstrakt: |
Bei Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen in der Baubranche sind die Prüfer des Finanzamts vor allem an Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer interessiert. Doch es wird nicht nur geprüft, warum § 13b UStG nicht angewandt wurde. Im Fokus liegt die Suche nach Rechnungsausstellern, die in Wirklichkeit nur Scheinunternehmer oder bloße Rechnungsschreiber sind. Werden solche Eingangsrechnungen gefunden, kippt der Vorsteuerabzug. |
Verfügbar bei: | Siehe Verlag |