Richtlinie "Integrale Bauwerke" - Sachstandsbericht
Autor(en): |
Winfried Glitsch
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Stahlbau, Oktober 2013, n. 10, v. 82 |
Seite(n): | 708-714 |
DOI: | 10.1002/stab.201310094 |
Abstrakt: |
Jede Fuge, insbesondere jede Dilatationsfuge, ist eine Schwachstelle und erfordert einen erhöhten Unterhaltungsaufwand. Diese Erkenntnis hat in den letzten Jahren im In- und Ausland zu einer Rückbesinnung auf die lager- und fugenlose Bauweise geführt. In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland zahlreiche integrale Brücken, meist als einfeldrige Rahmenbrücken mit Stützweiten bis ca. 50 m, erfolgreich ausgeführt. Auch die Zahl der semi-integralen (halbintegralen) Bauwerke mit Lagern und Dilatationsfugen an den Widerlagern mit größeren Bauwerkslängen hat deutlich zugenommen. Um in Deutschland für Straßenbrücken bundeseinheitliche Entwurfsregeln einzuführen, wurde im Jahr 2008 vom Referat StB 17 Brücken-, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Arbeitsgruppe (adhoc-AG) mit der Aufgabe betraut, eine Richtlinie für integrale Bauwerke zu erarbeiten, die als Hilfestellung beim Entwurf integraler und semi-integraler Bauwerke dient. Der erste Entwurf der Richtlinie "Integrale Bauwerke" liegt vor. |
Stichwörter: |
integrale Brücke semi-integral lagerlos Fugenlos Bewegungslänge Schwierigkeitsklasse Rahmenbrücke
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
- Über diese
Datenseite - Reference-ID
10069325 - Veröffentlicht am:
15.12.2013 - Geändert am:
13.08.2014