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Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 2, v. 37
Seite(n): 14-16
Abstrakt:

Obwohl die Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG nun seit knapp zehn Jahren gilt, kommt es aus der Sicht des Auftraggebers (AG) in der Praxis immer wieder zu kostspieligen Kontroversen mit dem Finanzamt. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs schafft nun jedoch endlich Klarheit und erläutert klipp und klar, ob der AG für Bauleistungen zu einem Schuldner der Umsatzsteuer wird oder nicht.

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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10069773
  • Veröffentlicht am:
    14.02.2014
  • Geändert am:
    05.10.2016
 
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