Die neue ÖBB-Rheinbrücke bei Lustenau, Österreich - Ein außergewöhnliches Bogenbrückentragwerk
Autor(en): |
Albert Außerlechner
Dagowin La Poutré Manfred Fischer |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Stahlbau, Mai 2013, n. 5, v. 82 |
Seite(n): | 340-346 |
DOI: | 10.1002/stab.201310048 |
Abstrakt: |
Die neue grenzüberschreitende Eisenbahnbrücke der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) verbindet den Schweizer Kanton St. Gallen mit dem österreichischen Bundesland Vorarlberg. Sie liegt auf dem eingleisigen Streckenabschnitt St. Margrethen (CH) - Lauterach (A) und führt bei Lustenau über den Rhein. Dieser Streckenabschnitt steht im Eigentum der ÖBB und ist Teil der internationalen Eisenbahnstrecke Zürich - Bregenz - München. Mit dem Neubau der Rheinbrücke wurden die Projektziele Hochwasserschutz sowie eine Fahrzeitverkürzung auf dem österreichischen Streckenabschnitt umgesetzt. Ausgelöst durch die Vorgaben der internationalen Rheinregulierung (IRR) zum Hochwasserschutz am Rhein (Abflusskapazität neu von 4300 m³/s) musste die Brückenunterkante um 2 m gegenüber dem Bestand angehoben und die Trassenführung um rund 12 m nach Süden verschoben werden. Diese neue Linienführung ermöglichte die Anhebung der Streckengeschwindigkeit von bisher 60 km/h auf 90 km/h. Im Projektabschnitt waren sieben weitere Brückenbauwerke betroffen und mussten neu errichtet werden. Bereits in der Planungsphase wurde die intensive Zusammenarbeit mit der Internationalen Rheinregulierung (IRR), dem Land Vorarlberg und den Schweizer Behörden gesucht. Für die Erstellung der statischen Berechnung der grenzüberschreitenden Brücke wurde bilateral vereinbart, dass die Eurocodes in Verbindung mit den österreichischen nationalen Festlegungen und nationalen Ergänzungen heranzuziehen sind. |
Stichwörter: |
Errichtung Montage Dickenrichtung stauchgeschmiedeter Hänger Blechbeanspruchung
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
Bauwerke und Projekte
Geografische Orte
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Datenseite - Reference-ID
10069705 - Veröffentlicht am:
20.01.2014 - Geändert am:
13.08.2014