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Mit seinem Urteil vom 1. Juli 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Wasserrahmenrichtlinie Vorhaben, welche eine Zustandsverschlechterung des betreffenden Wasserkörpers zur Folge haben, verbindlich entgegenstehe; es sei denn es greift

Diese Veröffentlichung enthält 7 Literaturhinweise zu anderen Veröffentlichungen:

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  • Reference-ID
    10236075
  • Veröffentlicht am:
    13.12.2018
  • Geändert am:
    13.12.2018
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