Minijobs: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Medium: | Fachartikel |
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Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft, 2014, n. 6, v. 37 |
Seite(n): | 12 |
Abstrakt: |
Ein Minijobber kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber den Befreiungsantrag stellen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Minijob-Zentrale innerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertagen) über die Befreiung zu informieren. Verbummelt der Arbeitgeber diese Meldefrist, greift die Befreiung des Minijobbers von der Rentenversicherungspflicht erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung folgt. |
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