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Mindestlohn: Auftraggeber haftet auch für seinen Subunternehmer

Autor(en):

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 6, v. 38
Seite(n): 18-19
Abstrakt:

Die Baubranche ist - wie kaum eine andere Branche - geprägt durch den Einsatz von Subunternehmern. Mit Wirkung zum 01.01.2015 ist das vieldiskutierte Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten. Neben der Lohnhöhe steht vor allem die Dokumentationspflicht in der Kritik. Diese wird aber nach aktuellem Stand nicht geändert. Der UBB zeigt den konkreten Handlungsbedarf für Arbeitgeber in der Baubranche auf.

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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10071944
  • Veröffentlicht am:
    03.07.2015
  • Geändert am:
    03.07.2015
 
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