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Kosteneinfluss- und Kostenzuordnungsfaktoren von AGK bei Mehrvergütungsansprüchen

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Bautechnik, , n. 4, v. 91
Seite(n): 274-279
DOI: 10.1002/bate.201400012
Abstrakt:

Insbesondere bei Behinderungsansprüchen nach der VOB/B gibt es in der Fachliteratur bezüglich der Berücksichtigung der Höhe der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) keine einheitliche Meinungsbildung; der BGH hat hierzu noch keine abschließende Aussage getroffen.

Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass komplexe juristische, kostentheoretische und baubetriebswirtschaftliche Anforderungen zu berücksichtigen sind. Auf juristischer Seite sind beispielsweise das Prinzip des Gleichgewichts zwischen Leistung und Vergütung sowie die Anforderungen der VOB bezüglich des Begriffs Mehrkosten und der Grundlagen der Preisermittlung zu nennen. Auf der kostentheoretischen und baubetriebswirtschaftlichen Seite sind unter anderem Kostenzuordnungs- und Kosteneinflussfaktoren im Zusammenhang mit den AGK zu berücksichtigen. Dabei werden bei AGK die Kostenzuordnungsfaktoren in der Auftragskalkulation unternehmensspezifisch festgelegt, die im Ergebnis den für die Baustelle vorgesehenen AGK-Betrag bestimmen. Die Kosteneinflussfaktoren bei der Kalkulation von Mehrvergütungsansprüchen müssen dagegen baubetriebswirtschaftlich geeignet gewählt werden.

Ziel des Beitrags ist daher, unter Berücksichtigung der Darstellung von neuen Verfahren zur Ermittlung der Höhe der AGK in der Angebotskalkulation weitere, aus baubetriebswirtschaftlicher Sicht bedeutende Rahmenbedingungen für einen Lösungsansatz und eine ganzheitliche Betrachtung in Bezug auf AGK bei Mehrvergütungsansprüchen darzustellen.

Stichwörter:
Mehrvergütungsansprüche allgemeine Geschäftskosten Auftragskalkulation Urkalkulation Kosteneinflussfaktor Kostenzuordnungsfaktor direkte Kosten indirekte Kosten
Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen. Der Volltext ist beim Verlag erhältlich über die DOI: 10.1002/bate.201400012.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10069930
  • Veröffentlicht am:
    09.04.2014
  • Geändert am:
    04.10.2016
 
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