Konstruktionsregeln für Parkbauten in Betonbauweise
Autor(en): |
Klaus Schöppel
Gerhard Stenzel |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Beton- und Stahlbetonbau, Mai 2012, n. 5, v. 107 |
Seite(n): | 302-317 |
DOI: | 10.1002/best.201100080 |
Abstrakt: |
In diesem Beitrag werden Konstruktionsregeln für Parkbauten dargestellt. Dabei werden Regel- und Sonderbauweisen definiert. Eine Planung gemäß den vorgeschlagenen Regelbauweisen ergibt regelkonforme Parkbauten, die der üblichen Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit derartiger Bauwerke entsprechen. Konstruktionsmöglichkeiten von Parkbauten, die von den anerkannten Regeln der Technik teilweise abweichen, werden als Sonderbauweisen bezeichnet und hinsichtlich der Risiken infolge der Abweichungen erörtert. Falls der Bauherr eine Sonderbauweise wünscht, ist der Bauherr vom Planer auf den höheren Wartungs- und Instandsetzungsbedarf und die geringere Dauerhaftigkeit und Werthaltigkeit der Immobilie eindeutig hinzuweisen. |
Stichwörter: |
Dauerhaftigkeit Expositionsklasse Korrosion Gefälle Lebensdauer Beschichtungen Chlorid Entwässerung Tausalz Oberflächen Stützen DBV-Merkblatt Risse Riss Parkhäuser Instandsetzung Abdichtung Gebrauchstauglichkeit Haftung DAfStb Wartung Pfütze Betondeckung Tiefgaragen Bodenplatten
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
Bauwerkstypen
- Über diese
Datenseite - Reference-ID
10066887 - Veröffentlicht am:
05.09.2012 - Geändert am:
13.08.2014