Körperschalldämmende Maßnahmen bei Aufzugsanlagen ohne getrennten Schacht
Autor(en): |
M. Saalfeld
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bauphysik, Februar 1990, n. 1, v. 12 |
Seite(n): | 1-5 |
Abstrakt: |
Um Bewohner vor störenden Aufzugsgeräuschen zu schützen, werden üblicherweise bauliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, wie z. B. ein vom Gebäude getrennter Aufzugsschacht. In letzter Zeit wurde aus Kostengründen häufig auf derartige Maßnahmen verzichtet. In Gebäuden mit Aufzugsanlagen ohne getrennten Schacht wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden schalltechnische Maßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit durch Messungen überprüft. Durch doppelelastische Lagerung des Aufzugsapparates unter Verwendung eines schweren Zwischenfundaments oder spezieller Federelemente (sog. KSD-Elemente) anstelle üblicher Gummimetallelemente, konnte in allen Fällen in Aufenthaltsräumen, die an die Aufzugsanlage grenzen, der Richtwert von 30 dB (A) nach DIN 4109 eingehalten werden. Die erreichte Pegelsenkung gegenüber einer einfachelastischen Lagerung betrug 12 bis 15 dB (A). |
Stichwörter: |
Pegeldifferenz Luftschallpegel Körperschallpegel
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