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Kaum bekannte Vorschrift birgt Haftungsrisiko - Rechnungsempfänger haftet für vom Lieferanten nicht abgeführte Umsatzsteuer

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 7, v. 31
Seite(n): 4
Abstrakt:

Der Bundesfinanzhof (BFH) rückt eine bereits seit 1. Januar 2002 geltende, aber kaum bekannte Haftungsnorm ins Bewusstsein aller Bauunternehmer: § 25d Umsatzsteuergesetz (UStG). Gleichzeitig nimmt er ihr in einem aktuellen Urteil ein wenig an Schärfe.

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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10068068
  • Veröffentlicht am:
    29.03.2013
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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