Kaum bekannte Vorschrift birgt Haftungsrisiko - Rechnungsempfänger haftet für vom Lieferanten nicht abgeführte Umsatzsteuer
Medium: | Fachartikel |
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Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft, Juli 2008, n. 7, v. 31 |
Seite(n): | 4 |
Abstrakt: |
Der Bundesfinanzhof (BFH) rückt eine bereits seit 1. Januar 2002 geltende, aber kaum bekannte Haftungsnorm ins Bewusstsein aller Bauunternehmer: § 25d Umsatzsteuergesetz (UStG). Gleichzeitig nimmt er ihr in einem aktuellen Urteil ein wenig an Schärfe. |
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