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Irrtümlicher Umsatzsteuerausweis: Rechnung berichtigen!

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 12, v. 36
Seite(n): 18
Abstrakt:

Weist ein Bauunternehmer in einer Rechnung versehentlich Umsatzsteuer aus, obwohl er beispielsweise eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, muss er diese Umsatzsteuer nach § 14c UStG ans Finanzamt bezahlen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Rechnungsberichtigung möglich.

Verfügbar bei: Siehe Verlag
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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10069570
  • Veröffentlicht am:
    15.12.2013
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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