Irrtümlicher Umsatzsteuerausweis: Rechnung berichtigen!
Medium: | Fachartikel |
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Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft, Dezember 2013, n. 12, v. 36 |
Seite(n): | 18 |
Abstrakt: |
Weist ein Bauunternehmer in einer Rechnung versehentlich Umsatzsteuer aus, obwohl er beispielsweise eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, muss er diese Umsatzsteuer nach § 14c UStG ans Finanzamt bezahlen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Rechnungsberichtigung möglich. |
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