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Geschädigt durch eigene Partner oder Mitarbeiter - was tun?

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 10, v. 36
Seite(n): 3-8
Abstrakt:

Bauunternehmen, die von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern bewusst geschädigt wurden, reagieren unterschiedlich: In den meisten Fällen wird der Verantwortliche vom Arbeitgeber unverzüglich zur Rede gestellt, sofort Strafanzeige erstattet und/oder möglichen Beteiligten im Unternehmen fristlos kündigt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, mit solchen sicherlich unschönen und unangenehmen Situationen umzugehen. Eine differenzierte Vorgehensweise erhöht die Wahrscheinlichkeit zu einem Schadensausgleich zu gelangen. Der UBB stellt Ihnen einige Alternativen zur Rückführung von Vermögenswerten an die Firma vor und zeigt Vor- und Nachteile einzelner Verfahren auf.

Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10069360
  • Veröffentlicht am:
    15.12.2013
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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