Erfolgreiche Bohrung in einer Dammstrecke des Main-Donau-Kanals
Autor(en): |
Hans Reuter
Eckhard Dietel Markus Nelkel |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bautechnik, Mai 2000, n. 5, v. 77 |
Seite(n): | 325-330 |
DOI: | 10.1002/bate.200002390 |
Abstrakt: |
Das Bundeswasserstraßennetz umfaßt heute rd. 7500 km Binnenwasserstraßen. Neben der verkehrswirtschaftlichen Nutzung haben die Wasserstraßen auch eine außerverkehrliche Funktion, insbesondere im wasserwirtschaftlichen Bereich (Wasserversorgung für Industrie und Landwirtschaft, Hochwasserschutz u. a.). Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen verwaltet gemäß Artikel 87 und 89 Grundgesetz diese durch eigene Behörden, die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), örtlich vertreten durch das jeweils zuständige Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA). Dies ist gemäß 48 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) für die Sicherheit und Ordnung aller Anlagen in seinem Bereich eigenverantwortlich zuständig. Sofern keine planrechtlichen Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt werden, ist das WSA gemäß 31 WaStrG Genehmigungsbehörde für strom- und schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen von Anlagen Dritter, die den Verkehrsweg Bundeswasserstraße beabsichtigen zu kreuzen oder zu dükern, wie im vorliegenden Fall den Main-Donau-Kanal. Aufgrund des speziellen Baugrundes ergaben sich komplizierte Arbeitsphasen, die die technischen Vorplanungen immer wieder auf eine neue Grundlage stellten. |
Stichwörter: |
Bohrverfahren Druckrohrleitung Leitungsdüker Bohranlagen Meß- und Steuertechnik Bohrspülung Pilotbohrung
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
Bauwerke und Projekte
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Datenseite - Reference-ID
10012827 - Veröffentlicht am:
10.12.2003 - Geändert am:
14.08.2014