Autor(en): |
Elmar Halbach-Velken
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft, 2014, n. 11, v. 37 |
Seite(n): | 17 |
Abstrakt: |
Beim Nachunternehmer-/Fremdpersonaleinsatz, bei Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft müssen Generalunternehmer eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben beachten, um nicht bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ein böses Erwachen zu erleben. Bereits der fahrlässige Verstoß gegen die Gesetze kann zu erheblichen Bußgeldern und Strafen führen sowie zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Mit diesem Hinweis präsentierte Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), die soeben überarbeitete "Checkliste Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft - Aktualisierte Praxistipps". |
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