Brandschutz im Mauerwerksbau
Autor(en): |
U. Schneider
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Mauerwerk, Oktober 2009, n. 5, v. 13 |
Seite(n): | 284-299 |
DOI: | 10.1002/dama.200900441 |
Abstrakt: |
Der Mauerwerksbau ist eine der ältesten Bauweisen überhaupt und überzeugt durch hohe Dauerhaftigkeit und Sicherheit auch unter extremen Umgebungsbedingungen. In dem vorliegenden Beitrag wird zu Beginn diesbezüglich zurückgeblickt auf die römischen und mittelalterlichen Stadtbauweisen hinsichtlich ihres Verhaltens bei Bränden. Dominierend sind damals wie heute in jeder Hinsicht die Nichtbrennbarkeit und die hohe Festigkeit des Materials bei länger andauernden Temperatureinwirkungen. Hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und deren Umsetzung hat es in den letzten Jahren Veränderungen gegeben, die im Zusammenhang mit einer Neuordnung der Gebäudeklassifizierung und dem europäischen Normungsprozess stehen. Bei der Einteilung der Gebäude ist eine neue Klasse mit einer Fußbodenhöhe bis 13 m über Oberkante Gelände eingeführt worden ([1] bis [3]). Gleichzeitig sind die brandschutztechnischen Anforderungen bis einschließlich dieser Gebäudeklasse mit der Feuerwiderstandsanforderung "hochfeuerhemmend" abgesenkt worden. Es ist damit auch der Einsatz brennbarer Baustoffe für tragende Konstruktionen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, möglich, was das ehemals vorhandene hohe Sicherheitsniveau in diesem Bausegment abmindert. Durch den Einsatz von Mauerwerk ist es aber trotzdem möglich, den ursprünglich hohen Standard auch weiterhin beizubehalten. Neuere Entwicklungen in der Mauerwerksindustrie haben derzeit soweit geführt, dass die Wandmaterialien neben einem sehr guten Brandschutz auch ohne zusätzlichen bzw. mit sehr geringem zusätzlichen Wärmeschutz bereits Passivhausqualität erreichen und als High-Tech-Bauteile gelten. Die bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen können sowohl mit Hilfe der deutschen als auch des europäischen Brandschutznormen umgesetzt werden (s. hierzu [4] bis [7]). Die europäischen Brandschutznormen enthalten einerseits ein System der Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen, jedoch in wesentlich differenzierterer Form als bisher in Deutschland üblich. Andererseits gestatten Bemessungsnormen für den Brandfall auch die rechnerische Nachweisführung, was dem Architekten bzw. dem Ingenieur mehr Freiheiten gibt. Diesbezüglich fehlen aber vor allem die zugehörigen Materialkennwerte in Abhängigkeit von den hohen Temperaturen, welche bei Bränden zu erwarten sind. Derartige Berechnungen sind u. a. auch dazu geeignet, die früheren Bauteilklassifizierungen nach den Brandschutzanforderungen des Eurocodes 6 neuerlich zu validieren. |
Stichwörter: |
Feuerwiderstandsdauer Brandschutz DIN 4102 brandschutztechnische Bemessung Gebäudeklassifizierung bauaufsichtliche Anforderungen DIN EN 13501 brandschutztechnische Nachweise Feuerwiderstandsklassen
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Datenseite - Reference-ID
10063368 - Veröffentlicht am:
19.11.2010 - Geändert am:
13.08.2014