BGH: Bei Verwendung gegenüber Verbrauchern entfällt die Privilegierung der VOB/B. In diesem Fall müssen sämtliche Klauseln der VOB/B gemäß §§ 307 ff. BGB auf ihre rechtliche Wirksamkeit überprüft werden
Autor(en): |
Micha Philipp Prückner
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft, September 2008, n. 9, v. 31 |
Seite(n): | 11-12 |
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