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BGH: Bei Verwendung gegenüber Verbrauchern entfällt die Privilegierung der VOB/B. In diesem Fall müssen sämtliche Klauseln der VOB/B gemäß §§ 307 ff. BGB auf ihre rechtliche Wirksamkeit überprüft werden

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 9, v. 31
Seite(n): 11-12
Verfügbar bei: Siehe Verlag
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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10068053
  • Veröffentlicht am:
    29.03.2013
  • Geändert am:
    09.12.2014
 
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