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Die Beurteilung von Sichtbetonflächen aus vertragsrechtlicher Sicht

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Beton- und Stahlbetonbau, , n. 12, v. 97
Seite(n): 619-634
DOI: 10.1002/best.200203030
Abstrakt:

Entscheidet sich ein Auftraggeber für Sichtbeton, ist eine in Beton gestaltete Oberfläche gewollt. Das setzt eine entsprechende Planung und Leistungsbeschreibung voraus. Diese kann sich in einer Zielbeschreibung erschöpfen, also in der Vorgabe der Anforderungsparameter an den Sichtbeton. Dann bleibt es Aufgabe des Unternehmers, die baulichen Voraussetzungen für die Verwirklichung, also den Weg zum Ziel, selbst zu bestimmen. Planung und Ausschreibung können aber auch neben der Zielvorgabe die bautechnischen Umstände erfassen, die Einfluß auf die Oberfläche nehmen. Diese Vorgabe bestimmt bei ordnungsgemäßer und fachtechnisch sorgfältiger Art das Aussehen und beeinflußt deshalb die Einstandspflicht entscheidend. Zu empfehlen ist zudem, im Vertrag Parameter für die Tauglichkeitsprüfung einzuführen.

Stichwörter:
Vertragsrecht Begriffsbestimmung Ausschreibungsgebote Abnahme und Sachmängelhaftung Sichtbeton
Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen. Der Volltext ist beim Verlag erhältlich über die DOI: 10.1002/best.200203030.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10005055
  • Veröffentlicht am:
    02.02.2003
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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