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Berechnung eines Gebäudes nach den Eurocodes - praktischer Ablauf der Integration von Mauerwerksbauteilen nach dem 01.07.2012

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Mauerwerk, , n. 2, v. 17
Seite(n): 94-100
DOI: 10.1002/dama.201300564
Abstrakt:

Zum 01.07.2012 erfolgte die allgemeine Umstellung der Berechnung und Bemessung von Gebäuden und baulichen Anlagen auf die Eurocodes. Ausnahmen dabei bilden Gebäude oder Bauteile aus Mauerwerk sowie der Erdbebennachweis.

Um eine durchgängige Abarbeitung von Projekten nach den Eurocodes und dem damit verbundenen Teilsicherheitskonzept zu ermöglichen, ist eine Gleichwertigkeitserklärung der Bauaufsicht zum Eurocode 6 veröffentlicht worden, der im Weiteren Hinweise des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) folgten, wie mit noch nicht umgestellten Zulassungen umzugehen ist.

Anhand eines Anwendungsfalles wird die praktische Handhabung der Gleichwertigkeitserklärung für den EC 6 demonstriert und erläutert. Das Beispielgebäude wurde einschließlich der Mauerwerkswände nach Eurocode berechnet. Für die Außenwände sollen im Zuge der Ausführung Steine eingesetzt werden, deren allgemeine bauaufsichtliche Zulassung noch nicht auf den Eurocode 6 umgestellt worden ist. Der Beitrag bringt zusammenfassend die notwendigen Informationen und gibt eine Hilfestellung, damit auch in der Übergangszeit bis zur endgültigen bauaufsichtlichen Einführung des EC 6 dieser sicher angewendet werden kann.

Stichwörter:
Eurocodes Umstellung allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nationale Bemessungsnorm
Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen. Der Volltext ist beim Verlag erhältlich über die DOI: 10.1002/dama.201300564.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10069014
  • Veröffentlicht am:
    24.07.2013
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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