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Auswirkungen des in der EnEV 2009 nun auch für Wohngebäude geforderten Nachweises des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 auf die Notwendigkeit bauseitig bereit zu stellender Verschattungssysteme

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Bauphysik, , n. 6, v. 31
Seite(n): 337-342
DOI: 10.1002/bapi.200910044
Abstrakt:

In DIN 4108-2 ist ein Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz in Gebäuden formuliert, der seit Einführung der EnEV 2002 für den Nichtwohnungsbau gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit der EnEV 2009 wird dieser Nachweis erstmals für neu zu errichtende Wohngebäude erforderlich. Die überwiegende Zahl der Wohnbauten in Deutschland wird derzeit bauseitig ohne Verschattungssysteme erstellt, es bleibt dem Nutzer selbst überlassen, hier ggf. nachzurüsten. Im vorliegenden Artikel wird untersucht, ob durch die EnEV 2009 hier Änderungen zu erwarten sind. Dazu wird exemplarisch eine für die Gegenwart in Grundriss und Fassadenaufteilung typische Geschosswohnung mit dem EDV-Programm PRIMERO-Sommer nach DIN 4108-2 [3] bewertet und analysiert. Resultat ist, dass die Anforderungen für alle Räume zunächst so nicht erfüllt sind, also bauseitig zusätzliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz (Sonnenschutzverglasung, Verschattung, kleinere Fenster) notwendig sind. Die einzelnen Maßnahmen werden untersucht, sinnvolle Kombinationen entwickelt und zur Umsetzung in der Praxis vorgeschlagen.

Stichwörter:
Raumoptimierung Sonneneintragskennwert
Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen. Der Volltext ist beim Verlag erhältlich über die DOI: 10.1002/bapi.200910044.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10058305
  • Veröffentlicht am:
    16.11.2010
  • Geändert am:
    09.12.2014
 
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