Die Ausführung und CE-Kennzeichnungvon Stahltragwerken nach DIN EN 1090
Autor(en): |
T. Ummenhofer
M. Volz |
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Stahlbau, Oktober 2010, n. 10, v. 79 |
Seite(n): | 741-746 |
DOI: | 10.1002/stab.201001369 |
Abstrakt: |
In Kürze wird die europäische Norm DIN EN 1090-1 "Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken" in Verbindung mit DIN EN 1090-2 in Deutschland und in Europa eingeführt. Die bisherigen nationalen Regelungen der DIN 18800-7 werden nach einer Übergangsfrist zurückgezogen. Bauteile für Stahltragwerke werden dann CE-kennzeichnungspflichtig. DIN EN 1090-1 "Konformitätsnachweisverfahren für tragende Stahlbauteile" enthält die Regelungen, die ein Hersteller umsetzen muss, wenn er seine Bauteile mit dem CE-Zeichen versehen will. Dazu gehören im Wesentlichen die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie eine Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle. Die technischen Anforderungen an Stahltragwerke sind in DIN EN 1090-2 "Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken" geregelt. Stahlbauten werden in vier verschiedene Ausführungsklassen unterteilt, die von möglichen Schadensfolgen, von der Beanspruchung und von der Schwierigkeit der Fertigung abhängen. Von der Zuordnung in diese Ausführungsklassen hängen die Anforderungen an Betriebe bezüglich Personal, Einrichtungen und Abläufen ab. |
Stichwörter: |
DIN EN 1090 Konformitätsnachweis Ausführungsklasse Schadensfolgeklasse Herstellungskategorie Beanspruchungskategorie
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
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Datenseite - Reference-ID
10058666 - Veröffentlicht am:
17.11.2010 - Geändert am:
13.08.2014