Abdichtungssysteme zur Verwendung in LAU-Anlagen
Autor(en): |
Ullrich Kluge
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Medium: | Fachartikel |
Sprache(n): | Deutsch |
Veröffentlicht in: | Bautechnik, September 2003, n. 9, v. 80 |
Seite(n): | 631-639 |
DOI: | 10.1002/bate.200304690 |
Abstrakt: |
Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie z. B. Wasserrecht, Baurecht, Arbeitsschutzrecht usw. erfüllen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Abdichtungsmittel zur Verwendung in Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen). Die Anforderungen an die Materialien und die Prüfverfahren für deren Nachweis sind in den Zulassungsgrundsätzen des DIBt niedergelegt. Sind Bauprodukte nicht von den Bestimmungen der Zulassungsgrundsätze erfasst, wird gemeinsam mit der jeweiligen Prüfstelle ein spezielles Prüfprogramm erarbeitet. In der Praxis ergeben sich Schwierigkeiten sehr oft daraus, dass die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nicht immer beachtet werdender Geltungsbereich abweichend von den Zulassungen ausgelegt wird bzw.die Produkte außerhalb des Geltungsbereiches der Zulassungen eingesetzt werden. Ebenso können Komplikationen daraus entstehen, dass die Eignung vieler Werkstoffe nur gegenüber einer begrenzten Anzahl von Chemikalien nachgewiesen ist. |
Stichwörter: |
Wasserrecht LAU-Anlagen wassergefährdende Stoffe Dichtkonstruktion Zulassungsgrundsatz Fugenabdichtungssystem
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Verfügbar bei: | Siehe Verlag |
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Datenseite - Reference-ID
10013072 - Veröffentlicht am:
11.12.2003 - Geändert am:
14.08.2014